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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2005-03-14

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-14

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit ab.

In Artikel 35 wird der Umgang mit Versicherungen von Exportgeschäften mit besonderer Tragweite geregelt. Es ist unverständlich, wie Kollegin Kiener Nellen dazu kommt, hier eine zu Artikel 24 dieses Gesetzes widersprüchliche Regelung betreffend Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung zu definieren. Welcher Artikel soll nun gültig sein, Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe d oder Artikel 35a?

Die SVP-Fraktion ist nicht nur wegen der unpassenden Abstimmung auf die übrigen Artikel dieses Gesetzes gegen die Minderheit Kiener Nellen, sondern auch rein sachlich. Das Parlament soll sich nicht je länger, je mehr in Exekutivaufgaben verstricken. Das Parlament erlässt die Gesetze, und der Bundesrat ist für die Durchsetzung verantwortlich. Er genehmigt den Jahresbericht, und er genehmigt die Rechnung. Jahresbericht und Jahresrechnung sind öffentlich, also auch dem Parlament zugänglich. Es steht dem Parlament oder dessen Kommissionen, insbesondere auch der GPK, frei, im Bedarfsfall eine Berichterstattung über den Geschäftsgang oder über die Risikolage zu verlangen. Dies muss nicht hier ins Gesetz rein.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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