Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2005-03-14
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-14
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, eine neue Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, wonach nicht nur der Bundesrat, sondern auch das Parlament den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung genehmigt. Zudem soll der Verwaltungsrat der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt Serv den zuständigen Kommissionen des Parlamentes regelmässig den Geschäftsgang und die Risikolage erläutern. Letzteres beantragen wir in Analogie zur Nationalbank, die den zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung regelmässig die Wirtschaftslage sowie ihre Geld- und Währungspolitik erläutert, eine Einrichtung, die sich als äusserst zweckmässig erweist.
Zu einer um das private Käuferrisiko erweiterten Exportrisikoversicherung gehören eine demokratische Kontrolle und damit auch eine öffentliche Transparenz. Das Parlament muss eine minimale Handlungskompetenz bekommen. Es geht um die Wahrung bedeutender öffentlicher Interessen. Es geht auch um Exportgeschäfte, die heikle politische Fragen aufwerfen können, zum Beispiel zur aussenpolitischen Kohärenz, zur Antikorruption, zu den Menschenrechten oder zu Umweltaspekten. Dazu kommt - und das ist ganz entscheidend -, dass der Bundesrat selbst mit einzelnen Kompetenzen ins operative Geschäft der Serv eingreifen darf. So kann etwa der Bundesrat, gestützt auf Artikel 35, bei einem Exportgeschäft von besonderer Tragweite der Serv Anweisungen zum Abschluss beziehungsweise zur Ablehnung der Versicherung erteilen. Der Bundesrat hat also ein Weisungs- und Vetorecht. Das ist anders als bei anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Zudem kann der Bundesrat, gestützt auf Artikel 7, in eigener Zuständigkeit Umschuldungsabkommen über Forderungen der Serv sowie Abkommen über die Rückversicherung abschliessen.
Daher ist es ungenügend, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, die parlamentarische Oberaufsicht auf das blosse Recht zu reduzieren, in der GPK und in der Finanzkommission den bundesrätlichen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele zu diskutieren. Ein reines Diskussionsrecht zweier Aufsichtskommissionen ist ein inakzeptables Minimum im Rahmen der parlamentarischen Rechte.
Auch das finanzielle Restrisiko bleibt wie bisher beim Bund - Zweisäulenprinzip hin oder her. Wir wünschen es alle nicht, aber das Restrisiko bleibt bestehen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Erweiterte Risiken rufen nach parlamentarischen Kontroll- und Antragsrechten. Das Parlament muss mindestens den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung genehmigen können. Es muss auch Schlussfolgerungen für die Zukunft der Serv ziehen können. Der Aussenwirtschaftsbericht genügt dafür nicht.
Chères et chers collègues, cette affaire est à suivre par le Parlement.
Je vous prie donc de suivre la minorité.