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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2005-03-14

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-14

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass diese Institution einen starken, professionellen Verwaltungsrat braucht, welcher auch die Verantwortung übernimmt. Deshalb haben wir ja auch der Regelung, dass der Verwaltungsrat die Direktion wählt, zugestimmt. Damit gibt es eine klare Verantwortung gegenüber dem Bundesrat, indem der Verwaltungsrat eben auch die Verantwortung für das operative Geschäft zu übernehmen hat.

Nun fragt es sich, wie dieser Verwaltungsrat zusammengesetzt werden soll. Wir haben beim vorherigen Artikel entschieden, dass auch die Geschlechter entsprechend vertreten sein sollen. Wir sind nun auf der einen Seite der Auffassung, dass die Forderung, die Sozialpartner seien angemessen zu berücksichtigen, absolut legitim ist; der Verwaltungsrat kann 7 bis 9 Mitglieder stark sein. Auf der anderen Seite sind wir aber auch der Meinung, dass ein Hinweis auf all das Wissen, das es braucht, um das Umfeld abzuklären, welches auch von der Direktion, von der Verwaltung beurteilt werden muss, hier nicht zusätzlich in den Gesetzestext aufgenommen werden soll, sondern dass die verantwortungsbewussten Verwaltungsräte dazu schauen, dass dieses Wissen professionell dazugewonnen wird. Wir sind der Meinung, dass wir die Bestimmung auf die angemessene Berücksichtigung der Sozialpartner beschränken sollten. Wir bitten Sie also, hier der Mehrheit zuzustimmen.

Zu Absatz 3 Buchstabe aa: Diese Bestimmung ist analog zu Artikel 22, wo bereits entschieden worden ist, dass der Verwaltungsrat die Direktion wählt.