Lexipedia

Gysin Remo · Nationalrat · 1999-12-16

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-16

Wortprotokoll

Herr Steiner, es ist schon interessant, wie man das Gleiche völlig verschieden lesen kann. Tatsächlich gibt es eine Regelung, ein kantonales Konkordat. Der Punkt ist aber, dass sie nicht funktioniert. Auch der Bundesrat sieht dies durchaus ein. Deswegen will er das Ganze als Postulat entgegennehmen. Da lese ich die Antwort des Bundesrates völlig anders.

Worum geht es hier? Um mehr oder weniger willkürliche Abkommen kantonaler Regierungen mit Steuerpflichtigen - mit natürlichen Personen, Unternehmen - in einer Landschaft, die durch Steuerwettbewerb gekennzeichnet ist. Dieser wird hier nicht insgesamt angegriffen. Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen, so wie er geregelt ist, bleibt bestehen. Hier geht es um die Auswüchse, um den Bereich willkürlicher Vergünstigungen. Nur darum geht es.

Die zweite Situation, in der wir uns befinden, ist schon erwähnt worden: Im OECD-Vergleich ist die Schweiz für natürliche Personen wie für Unternehmen ein Tiefststeuerland. Herrn Ebner kann man verschieden zitieren - auch Herr Steiner hat dies eben getan. Was sich aber zurzeit abspielt, z. B. mit Algroup im Wallis, ist schon ein Lehrstück. Dies einfach unter den Tisch zu wischen, wäre in der Situation, in der besonders wir in der Schweiz uns befinden, doch zu einfach.

Unserer Bevölkerung sind wir es schuldig, da hinzusehen. Ich bitte Sie darum. Im Kern geht es um vier Fragen:

1. Die Steuergerechtigkeit. Stellen Sie sich vor, Sie hätten Steuergesetze, und dann kommt eine Regierung - dies ist Brauch - und sagt: "In diesen und diesen Fällen schauen wir nicht auf das Gesetz und handeln anders." Das führt sehr in die Nähe der Willkür.

2. Dies führt auch sehr rasch zu einem ruinösen Standort- und Steuerwettbewerb.

3. Eine ordnungspolitische Frage: Ich bitte alle jene Damen und Herren, die für den Markt eintreten, zu beachten, wie markt-, wettbewerbsverzerrend Steuervergünstigungen wirken. Da wird es immer schwieriger, gerechte Wettbewerbsbedingungen für echte wirtschaftliche Tätigkeiten zu gewährleisten. Unternehmerisches Risiko - dies sehen Sie im Wallis wieder, ich könnte aber auch andere Beispiele zitieren - wird auf die öffentliche Hand überwälzt. Dies ist nichts anderes, als dass man für sich Wettbewerbsvorteile herausschindet.

4. Hier geht es auch um die Demokratie. Diese Prozesse sind den Gesetzen weitest gehend, eigentlich völlig, entzogen. Damit sind sie auch jedem demokratischen Kontrollprozess entzogen.

Das ist die Situation. Und was machen die Kantonsregierungen? Sie haben 1948 ein Konkordat erstellt. Dieses Konkordat beauftragt sie, die Vergünstigungen so zu regeln, dass es sie nur im berechtigten Rahmen gibt, d. h. als Starthilfen oder bei Unternehmen, die im öffentlichen, gemeinnützigen Interesse tätig sind; dort kann man durchaus Vergünstigungen gewähren. Es geht mir mit meinem Vorstoss um die Unterbindung von Missbräuchen.

Das erwähnte Konkordat funktioniert aber nicht. Nachdem den Kantone das Wasser nun bis zum Hals steht, braucht es eine Bundesregelung. Diese müssen wir nicht neu erfinden; sie war in der alten und ist auch in der neuen Bundesverfassung, in Artikel 129 Absatz 3, enthalten. Damit wird der Bund beauftragt, wenn nötig zu intervenieren, um ungerechtfertigte steuerliche Vergünstigungen zu vermeiden. Die Kantone sind im Wettbewerb gegeneinander blockiert und überfordert. Deswegen muss der Bund von der gegebenen Verfassungskompetenz Gebrauch machen; darum bitte ich Sie.

Ich halte an der Form der Motion fest und bitte Sie, diese zu unterstützen; denken Sie dabei an das Wallis!