Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-14
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-14
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, die Fragen 05.5070, 05.5071, 05.5072, 05.5073 und 05.5080 gemeinsam zu beantworten. Sie betreffen alle die gleiche Frage, nämlich den Visumskandal in Deutschland.
Das Schengen-Visum, um das es hier geht, berechtigt zur Einreise in alle Schengen-Mitgliedstaaten und in die assoziierten Staaten, also nach einem allfälligen Beitritt zu Schengen auch in die Schweiz. Das ist der Sinn des Schengen-Visums, dass es nicht nur für einzelne Länder, sondern für alle Länder gilt. Wer ein Schengen-Visum besitzt, wird eine Binnengrenze des Schengen-Raums, also nach einem Beitritt auch die Binnengrenze zur Schweiz, grundsätzlich ohne Personenkontrolle überschreiten können. Eine Prüfung des Visums an der Grenze ist nicht nötig. Würde im Rahmen einer mobilen Kontrolle innerhalb des Landes festgestellt, dass jemand über ein missbräuchlich ausgestelltes Schengen-Visum verfügt, könnte diese Person aus der Schweiz weggewiesen werden. Dann muss aber der Beweis erbracht werden, dass es missbräuchlich ausgestellt wurde.
Bezüglich der fraglichen deutschen Visumpraxis sind für die Schweiz insbesondere die Vorkehrungen der EU massgebend. Das Ausmass dieses Skandals ist noch nicht vollumfänglich bekannt, darum kann im Detail auch noch nicht Stellung bezogen werden. Die EU versucht nun Missbräuchen entgegenzuwirken. Die EU-Kommission hat jetzt Ermittlungen eingeleitet. Ebenso sind eingehende Abklärungen in Deutschland selbst im Gange. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen liegen derzeit noch nicht vor. Darum ist eine detaillierte Stellungnahme hier nicht möglich. Die Schengen-Mitgliedstaaten verbessern ihre Kontrollmöglichkeiten im Visumverfahren laufend und versuchen so, allfällige Missbräuche zu unterbinden. So sollen unter anderem die Bedingungen der Visumvergabe, namentlich die finanzielle Absicherung von Gesuchstellern, konkreter und verbindlich geregelt werden. Also, eine Reiseversicherung allein genügt dann noch nicht, wie das bei diesem Skandal anscheinend geschehen ist.
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Zudem werden dank der Visumdatenbank - das ist eine Datenbank namens VIS - missbräuchliche Praktiken wie Visashopping, so heisst diese Praktik, schneller ersichtlich sein; es wird auch ein verdächtiges, plötzliches Ansteigen der Zahl von Visumerteilungen schneller ersichtlich sein. Im Übrigen hat die Schweiz bei einer Teilnahme an Schengen die Möglichkeit, im Rahmen eines Visumverfahrens ein Veto gegen ein Gesuch einzulegen, welches im Rahmen des Konsultationsverfahrens vorgängig unterbreitet wird. Solche Konsultationsverfahren werden durchgeführt bezüglich gewisser Problemstaaten, die genannt werden müssen - aber gegen aussen nicht genannt werden. Sie bestimmt selbstständig, welche Gesuche ihr vorgängig zu unterbreiten sind.
Was die Kriminalität betrifft, so kann daran erinnert werden, dass die Schweiz im Falle eines Beitrittes zu Schengen Zugang zum Schengener Informationssystem haben wird, was den Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten und der Schweiz und somit die Informationslage der schweizerischen Strafverfolgungsbehörden verbessern wird. Man erhofft sich, auf diesem Weg die Kriminellen, welche dort eingetragen sind, zu erfassen, selbst dann, wenn sie, was eigentlich nicht sein sollte, ein Schengen-Visum haben. Vereinfacht wird auch die Koordination von internationalen Verfahren und Operationen.
Auf die Frage, ob der Bundesrat angesichts der Probleme in Deutschland, welche aufgetaucht sind, Konsequenzen in Bezug auf einen Schengen-Beitritt zieht, ist zu sagen: Da hat er entschieden, dass er es nicht für notwendig erachtet.
Was den Anstieg von Visumgesuchen aus der Volksrepublik China betrifft, kann Folgendes festgehalten werden: Für diesen Fall haben sowohl die EU als auch die Schweiz im Jahre 2004 mit der Volksrepublik China eine Visumvereinbarung für den Tourismus abgeschlossen, die es chinesischen Staatsangehörigen erlaubt, als Touristen nach Europa zu reisen.
Gleichzeitig musste sich aber die Volksrepublik China zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichten. Das ist vor allem für diejenigen von Bedeutung, welche im Land bleiben, obwohl das Visum abgelaufen ist. Die Voraussetzungen für die Visumerteilungen müssen aber wie bis anhin erfüllt werden. Es ist klar, dass bei einem Schengen-Beitritt auch Touristen mit einem von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Visum in die Schweiz kommen werden.
Zum Schluss: Die Schweiz verfügt zur Zeit über keine Hinweise aus anderen Schengen-Mitgliedstaaten, die auf ähnlich gravierende Probleme wie in Deutschland schliessen lassen.