Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2005-03-15
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-15
Wortprotokoll
Die Kinderzulagen sind heute - und waren bis jetzt immer - unbestrittenermassen eine Sozialversicherungsleistung, die patronal, durch die Arbeitgeber, finanziert ist. Das war immer so, und das war als Grundsatz bis heute auch immer unbestritten. Unbestritten war auch, und das wurde bereits beim Eintreten gesagt, dass Finanzierungsvorschläge gemacht werden müssten, wenn die Kinderzulagen eine Höhe erreichen würden, wie sie die Initiative der Gewerkschaft Travail Suisse vorschlägt.
Nun haben Sie aber anders entschieden: Sie sind bei den Kinderzulagen in einer Grössenordnung geblieben, die in etwa den heutigen Zulagen entspricht. Damit gibt es schon aus diesem Grund keinen Anlass, das Finanzierungssystem, das sich bewährt hat, zu ändern. Die heutigen Kinderzulagen werden auch in jenen Kantonen, wo sie weit über den Ansätzen liegen, die wir hier in der letzten Debatte beschlossen haben, patronal, durch die Arbeitgeber, finanziert. Das ist die bewährte Finanzierungsform der Kinderzulagen. Das sollte hier nicht geändert werden. Es muss auch im internationalen Verhältnis mitberücksichtigt werden, dass nirgends sonst in Europa die Kinderzulagen durch Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert werden. Es gibt unterschiedliche Finanzierungssysteme: Viele europäische Staaten arbeiten mit einer Steuerfinanzierung; auch die Arbeitgeberfinanzierung ist verbreitet. Aber eine Arbeitnehmerfinanzierung auf dieser Ebene, die hier nun vorgeschlagen wird, bedeutet eine Abweichung vom System.
Es gibt weitere Gründe, die für die Beibehaltung der historisch gewachsenen Finanzierungsform sprechen. Es ist so, dass die heutige Struktur der Finanzierung mit der Struktur der Familienausgleichskassen verbunden ist, weil das eben patronal finanzierte Einrichtungen sind. Das führt dazu, dass die Arbeitgeber bei den Familienausgleichskassen das Sagen haben. Das ist ein Unterschied zu den Pensionskassen, wo die Finanzierungsstruktur eine paritätische Verwaltung nach sich zieht. Das ist - oder wäre - die Konsequenz der Annahme eines Antrages, welcher Arbeitnehmerbeiträge verlangt: Im Ergebnis muss dann ein Einbezug der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Verwaltung stattfinden.
Die vorberatende Kommission hat vorgeschlagen, die Strukturfrage nicht zu berühren, sondern es bei der bisherigen Struktur zu belassen, die namentlich im Gewerbe sehr geschätzt wird. Dabei sollte es auch bezüglich der Finanzierung bleiben. Wenn hier Arbeitnehmerbeiträge eingeführt werden, wird die Konsequenz davon sein, dass die Arbeitnehmer auch einbezogen werden müssen. All diese Gründe und Argumente sprechen dafür, es bei der bisherigen Finanzierung zu belassen.
Es ist klar, dass in den Kantonen, die jetzt aufgrund der vorgegebenen Beschlüsse eine Anpassung nach oben vornehmen müssen, bei den Arbeitgeberbeiträgen eine gewisse Nachfinanzierung wird vorgenommen werden müssen. Allerdings ist es ja eine ganz massvolle Ergänzung auf 200 Franken. Diese Nachfinanzierung hält sich im Rahmen, ist gegenüber den Belastungen in anderen Bereichen eher bescheiden. Das muss dazu führen, hier die Finanzierung doch an diejenige anzulehnen, die wir bis heute hatten.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.