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Scherer Marcel · Nationalrat · 2005-03-15

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-15

Wortprotokoll

Absatz 3 regelt den Anpassungsrhythmus. Aufgrund der Fassung des ersten Entwurfes, der eine Anpassung auf Beginn des Kalenderjahres vorsah, und des Entwurfes der Kommission, der ein Anpassungsintervall von in der Regel zwei Jahren vorsah, fordere ich in meinem Minderheitsantrag, eine Anpassung nur dann vorzunehmen, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise um 7 Punkte gestiegen ist.

Ich suchte damit eine Vereinfachung und eine alternative Teuerungsanpassung. Nun hat offensichtlich der Bundesrat die Zeichen erkannt und nachträglich eine selbstgeschmiedete Formulierung eingebracht. Die Formulierung des Bundesrates macht Sinn und ist auch von einer Logik geprägt, nämlich eine Anpassung nicht irgendwann, sondern nur dann vorzunehmen, wenn auch Anpassungen der AHV vorgenommen werden.

Ich ziehe deshalb meinen Minderheitsantrag zurück.