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Goll Christine · Nationalrat · 2005-03-15

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Die Familienzulagen, Kinderzulagen, Ausbildungszulagen, Geburtszulagen und wie sie sonst noch heissen, die ja in den Kantonen unterschiedlich geregelt sind, sind heute grossmehrheitlich eine Arbeitgeberleistung. Nun ist es aber so, dass die Arbeitgeber durch diese Familienzulagen nicht übermässig belastet werden. Wenn Sie nämlich die Entwicklung im letzten Vierteljahrhundert verfolgen, dann sehen Sie, dass die Familienzulagen im letzten Vierteljahrhundert stagniert haben, und zwar bei rund 3,7 Prozent des Volkseinkommens pro Kopf. Es gibt also keinen Grund, die Arbeitgeber aus dieser sozialen Verantwortung zu entlassen.

Sie haben heute Morgen die Höhe der Familienzulagen festgelegt: 200 Franken für Kinder, 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung. Ich möchte immerhin daran erinnern, dass damit - wenn wir die Forderungen der parlamentarischen Initiative Fankhauser von 1991 anschauen, die damals schon 200 Franken pro Kind gefordert hat - nicht einmal die aufgelaufene Teuerung berücksichtigt wird. Zudem können wir auch feststellen, dass die Familien in den letzten Jahren an Kaufkraft verloren haben - nicht nur in Bezug auf die Lohnentwicklung, sondern vor allem auch in Bezug auf die steigenden Kosten für Familien, wenn Sie beispielsweise nur schon an die steigenden Krankenkassenprämien denken.

Die SP-Fraktion wird die Minderheit II unterstützen, und zwar aus drei Gründen:

1. Eine Fassung, welche die Arbeitnehmenden ebenfalls finanziell in die Pflicht nehmen möchte, wäre ein Systembruch. Ich erinnere daran, dass die heutige Arbeitgeberleistung ein zeitlich befristeter Beitrag der Arbeitgeber an die Kinderkosten ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass praktisch kein anderes europäisches Land Beiträge von den Arbeitnehmenden verlangt. Dänemark, Deutschland, Spanien, Irland, Island, die Niederlande, Norwegen, Finnland, Schweden und auch Grossbritannien finanzieren beispielsweise die Familienzulagen über die Steuern.

2. Wenn Sie der Mehrheit folgen und erst recht wenn Sie der Minderheit III (Scherer Marcel) folgen, dann ist es klar, dass dieses Gesetz nichts mit Harmonisierung zu tun hat. Im Vordergrund steht das Ziel der Harmonisierung bei den Familienzulagen. Wenn Sie sich für eine Beteiligung der Arbeitnehmenden entschliessen sollten, dann stimmen Sie auch einer heterogenen Regelung zu; das heisst, es wird weiterhin so sein, dass 26 Kantone 26 verschiedene Modelle in die Praxis umsetzen. Das wirkt letztlich auch der Organisation bei den Familienzulagen entgegen, weil wir ja mit diesem Bundesgesetz auf dem bestehenden System der Familienausgleichskassen aufbauen möchten.

3. Wenn Sie tatsächlich die Arbeitnehmenden in die Finanzierung mit einbeziehen wollen, dann müssten Sie eigentlich konsequenterweise auch dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden an der Führung der Familienausgleichskassen mitbeteiligt sind. Das ist bis heute nicht der Fall.

Herr Scherer, Sie haben die Frage von Herrn Fasel vorhin nicht beantwortet. Ich möchte Sie immerhin daran erinnern, dass wir alle hier drin, auch alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Familienzulagen in der Landwirtschaft, also auch diejenigen für Ihre vier Kinder, die Sie hier erwähnt haben, mitfinanzieren. Ich möchte auch, dass Sie wissen: Niemand von uns fordert, dass Sie sich als Familienvater und Landwirt an dieser Finanzierung beteiligen - aber eine solche Beteiligung möchten Sie allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zumuten.

Zum Eventualantrag Lustenberger: Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang nur darum bitten, diesen Antrag abzulehnen. Ich verstehe nicht, weshalb Herr Lustenberger versucht, seine Fraktionskollegin zu unterbieten - gerade er als Vertreter der Familienpartei!