AB 52515
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-15
Wortprotokoll
Es wurde verschiedentlich gesagt, es handle sich hier um das Kernstück der Vorlage, und so ist es. Wir müssen uns die Frage stellen, wie viel Harmonisierung möglich ist, aber [PAGE 327] auch die Frage, wie viel Harmonisierung nötig ist, um hier ein Rahmengesetz befürworten zu können.
Es gilt, das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten für die einzelnen Familien abzuwägen. Beim Nutzen geht es darum, wie viel eine Familie pro Kind und Monat erhält, und bei den Kosten fragt es sich, wie viel die gleiche Familie wieder für Steuern und Abgaben aufwenden muss. Diese beiden Seiten sind gegeneinander abzuwägen. Aufgrund dieser Abwägung ist die Mehrheit der Kommission ganz klar zum Schluss gekommen, das Verhältnis stimme am besten bei 200 Franken pro Kind und bei 250 Franken für Jugendliche.
Hier muss man eine Grösse festsetzen, um überhaupt die Einführung eines Rahmengesetzes rechtfertigen zu können. Es geht hier nicht um einen Basar. Alle Anträge basieren auf Gründen, die vertretbar sind; Sie haben zu entscheiden, ob und wo Sie eine Referenzgrösse festlegen.
Die Minderheit I setzt diese Referenzgrösse bei 150 Franken; das ist der tiefste Ansatz, der heute nur noch von ganz wenigen Kantonen verwendet wird. In der letzten Woche wurde gesagt, der Kanton Aargau habe eine Referenzgrösse von 150 Franken. Das war einmal; im letzten Herbst hat der Kanton Aargau nachgezogen und die Kinderzulage auch auf 170 Franken erhöht.
Die Begründung des Antrages der Minderheit II besteht darin, dass diese Grösse heute kostenneutral wäre.
Der Antrag der Minderheit III entspricht an sich jenem der Mehrheit, aber hier wurde bereits die Teuerung aufgerechnet.
Die Minderheit IV stützt sich auf die Initiative von Travail Suisse. Hier stellt sich die Zusatzfrage, wie man das finanzieren kann, und hier wären Nutzen und Kosten - im Sinne der Kommissionsmehrheit - nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis.
Die Minderheit V will zwar eine Harmonisierung, will aber auf eine Referenzgrösse verzichten. Da stellt sich die Mehrheit der Kommission schon die Frage, ob das nachher noch im Sinne eines neuen Gesetzes wäre. Wir wollen ja nicht nur eine Angleichung beim Alter und beim Kreis der Berechtigten bzw. bei den Beitragszahlern, sondern wir wollen auch eine Harmonisierung, wie sie beim Bundespersonal und in der Landwirtschaft besteht und mit der man gute Erfahrungen gemacht hat.
Mit 200 Franken pro Kind und Monat haben Sie die Grösse, die unser Rat bereits vor 14 Jahren einmal gutgeheissen hat. Nur waren damals diese 200 Franken gemäss parlamentarischer Initiative Fankhauser viel mehr wert als heute. Das war damals der Ansatz des Kantons Wallis. Heute ist der Kanton Wallis bei 344 Franken. 200 Franken sind also wirklich ein Betrag in einer Höhe, bei der sich die Mehrheit sehr gut finden konnte.
Sie müssen auch Folgendes bedenken: Dieses Gesetz muss noch durch den Zweitrat gehen; wir sind ja Erstrat. Es geht noch etwa vier Jahre, bis es in Kraft treten kann. Dann sind wir mit diesem Ansatz bei einer Höhe, die absolut vertretbar ist. Der Durchschnitt der Kantone liegt heute schon bei 184 Franken, dann wird es noch näher an den 200 Franken sein. Es wird immer wieder gesagt, die Kosten, die das aufwerfe, lägen bei 890 Millionen Franken. Das sind die Kosten, die damals aufgrund der Botschaft berechnet wurden. Seither haben verschiedene Kantone ihre Ansätze angepasst.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, hier nicht nur eine Harmonisierung als Alibiübung zu machen, sondern wirklich eine Harmonisierung bezüglich der berechtigten Kreise, bezüglich der Dauer, aber auch bezüglich einer Mindestgrösse. Die Kantone haben immer noch die Möglichkeit, in sehr vielen Bereichen selber zu gestalten. Es ist ja nur ein Mindestansatz, und jeder Kanton kann nachher selber bestimmen, was er damit macht. Die Mehrheit der Kommission hält 200 Franken für angemessen, für richtig.
Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.