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Stahl Jürg · Nationalrat · 2005-03-16

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-16

Wortprotokoll

Das vorliegende Gesetzesprojekt geht auf eine Motion Stähelin (03.3346) vom 19. Juni 2003 zurück, worin Herr Stähelin den Bundesrat aufforderte, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um den Vollzug der Militärversicherung der Suva zu übertragen. Der Hauptgrund für diese Übertragung liegt in der Reduktion des Versichertenbestandes durch die Abnahme der Diensttage der neuen Armee und des neuen Bevölkerungsschutzes. Die Motion war vom Ständerat im Oktober 2003 und vom Nationalrat am 1. März 2004 angenommen worden. Der Ständerat hiess die Gesetzesvorlage am 21. September 2004 einstimmig gut.

Eine Übertragung der Militärversicherung an die Suva bringt Vorteile für alle, nämlich für den Bund, die Militärversicherung und die Suva. Die Militärversicherung und die Suva sind Sozialversicherungen, die einen ähnlichen gesetzlichen Auftrag ausführen. Sie weisen im Versicherungsbereich zahlreiche Parallelen auf. Die Schadenabwicklung ist vergleichbar und erfolgt in gleichen Schritten. Das Regress- und das Rechtswesen sind gleich ausgestaltet. Beiden Versicherungen steht ein eigener medizinischer Dienst für die Beratung zur Verfügung, und die Strukturen sind in mancher Hinsicht vergleichbar. So verfügen die Militärversicherung wie die Suva landesweit über Aussenstellen. Das Know-how der Suva und der Militärversicherung sowie ihre Kompetenzen in Sozialversicherung und Rehabilitation ergänzen sich. Die Militärversicherung kann von der grossen Erfahrung der Suva profitieren. Akzessorische Tätigkeiten wie Personaldienst, medizinischer Dienst, Controlling und Statistik können zusammen wahrgenommen werden, sodass mittel- und auch langfristig bedeutende Spareffekte zu erwarten sind. Die Projektarbeit hat ergeben, dass die bisherigen regionalen Sektionen in die bestehenden Suva-Agenturen integriert werden können, um optimale Synergieeffekte zu erzielen.

Die Übertragung ist rein organisatorischer Natur, und das ist ganz wesentlich. Der Bereich Versicherungsleistung der Militärversicherung, also die Versicherungsleistung für unsere Militärdienstleistenden, wird durch diese Übertragung der Führung an die Suva nicht tangiert. Die politische Diskussion über die Höhe der Versicherungsleistungen in der Militärversicherung wird durch diese Übertragung nicht präjudiziert. Die Verwaltung hat im Ansatz auch andere Möglichkeiten der Integration der Militärversicherung diskutiert, den Fokus jedoch dann sehr schnell auf die Lösung mit der Suva gerichtet. Auf eine offene Ausschreibung bei Privatunfallversicherern wurde verzichtet, aus meiner Sicht ein Schönheitsfehler dieses Geschäftes.

Das vorliegende Gesetz bildet die Grundlage für den Transfer der Führung der Militärversicherung an die Suva. Die Übertragung erfolgt durch den Bundesrat, und zwar in Form einer Verordnung. Bedingungen und Auflagen, nach denen die Militärversicherung durch die Suva geführt werden soll, werden in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und der [PAGE 369] Suva geregelt. In dieser Vereinbarung werden die Grundsätze der Führung der Militärversicherung durch die Suva, die grundlegende Organisation der Militärversicherung, die Rechte und Pflichten des Personals und die Vergütung der Versicherungs- und Verwaltungskosten geregelt.

Je enger diese Vorgaben in der Vereinbarung umschrieben werden, desto kleiner werden dann sicher auch die Einsparungsmöglichkeiten sein, nachdem die Suva die Führung übernommen hat. Die Sparmassnahmen können ohne Abbau des Personalbestandes im Bundesamt für Militärversicherung nicht realisiert werden. Die bei jeder Zusammenlegung entstehenden Transferkosten werden der Suva nach der Vereinbarung nicht separat vergütet. Es wurde vielmehr ein unternehmerischer Lösungsansatz gewählt, indem der Suva während dreier Jahre eine gleich bleibende Pauschale, basierend auf dem Aufwand des Jahres 2002, ausgerichtet wird. Aus den in den ersten drei Jahren eingesparten Kosten muss dann die Suva die Transferkosten finanzieren. Nach Ablauf der drei Jahre wird die Suva die Dienstleistungen der Militärversicherung um mindestens 10 Prozent günstiger erbringen müssen.

Nach Aussagen von Beteiligten verläuft die Projektarbeit, für welche die Suva verantwortlich zeichnet, sehr professionell. Das Bundesamt für Militärversicherung profitiert davon, dass die Suva bei der Lancierung ihres neuen und erfolgreichen "New Case Management" ihre Prozesse vor kurzem völlig neu gestaltet hat. Dieses neue Instrument kann auch auf die Militärversicherung übertragen werden; das hat die Überprüfung gezeigt. Wir erwarten, dass alle Beteiligten - sowohl von der Suva wie auch von der Militärversicherung - alles Mögliche unternehmen, damit diese Integration baldmöglichst und in einem positiven Sinn abgeschlossen werden kann.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung zur kommenden Totalrevision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG): In der Kommission bestätigten die Verantwortlichen des BSV, dass die im Zusammenhang mit diesem Geschäft - also mit der Integration der Militärversicherung in die Suva - aufgeworfenen Fragen über den Leistungsumfang, den Tätigkeitsbereich der Suva sowie die Abgrenzung des Teilmonopols Gegenstand der Totalrevision des UVG sein werden. Unter diesem Aspekt ist der rein organisatorischen und technischen Integration der Militärversicherung in die Suva keine inhaltliche Diskussion anzufügen.

Unsere Kommission hat einstimmig Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen. Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr anschliessend zuzustimmen, wie dies die Kommission einstimmig und ohne Enthaltungen getan hat.