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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-03-16

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-16

Wortprotokoll

Wer den Leidensweg der sogenannt überschüssigen Währungsreserven der Nationalbank von Anfang an mitverfolgt hat, muss sich heute mehrfach betrogen vorkommen. Zuerst wurde anlässlich der einstmals geplanten Gründung einer Solidaritätsstiftung vom Bundesrat behauptet, dazu sei keine Verfassungsänderung nötig. Heute trifft das Gegenteil zu. Am Tag nach der Abstimmung über die SVP-Gold-Initiative war in einer Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartementes nachzulesen, dass für die Auslagerung der Substanz eine Rechtsgrundlage nötig ist. Auch diese Verlautbarung könnte man heute noch so interpretieren, dass es sich bei den überschüssigen Goldreserven eben nicht um ordentlichen Gewinn, sondern um Substanz handelt und dass deshalb das Volk darüber zu entscheiden hat. Aber auch davon will man heute nichts mehr wissen, obwohl jeder Bürger diese Pressemeldung im Internet nachlesen kann. Die SVP hätte ja auch auf die Gold-Initiative verzichten können, wenn damals klar gewesen wäre, dass für eine andere als die in der Verfassung vorgesehene Verwendung - nämlich zwei Drittel an die Kantone und ein Drittel an den Bund - eine Volksabstimmung nötig gewesen wäre. Aber selbst nach der knapp verlorenen Volksabstimmung vom 22. September 2002 glaubten viele, dass der Bundesrat - wie in seinem damaligen Gegenvorschlag vorgesehen - wenigstens einen Teil des Überschussgoldes der AHV zukommen lassen würde. Aber auch diese Hoffnungen lösten sich in Rauch auf. Als in den Kommissionen über den neuen Finanzausgleich (NFA) diskutiert wurde, wollte ich bei der Festsetzung der Beiträge an den Härteausgleich auch die Verteilung der Goldreserven berücksichtigt haben. Ich habe damals Bundesrat Villiger geglaubt, dass dieses Thema in Zusammenhang mit dem NFA nicht diskutiert werden soll und dass - wenn es dann tatsächlich zur Reservenverteilung kommen sollte - der Verteilschlüssel nochmals zu diskutieren sei. Nun stellt sich aber heraus, dass darüber keine Diskussion stattfindet und dass die Überschussreserven erneut nach Finanzkraft der Kantone und nicht pro Kopf verteilt werden sollen, wie dies im Prinzip über die AHV geschehen wäre. Stattdessen erhalten einmal mehr gerade jene Kantone am meisten Geld, die bereits beim NFA den Löwenanteil erhalten. Angesichts dieser Beträge wäre eigentlich der Härteausgleich hinfällig. Ich erachte diese erneute Bevorteilung gewisser Kantone als unfair und staatspolitisch in höchstem Masse bedenklich. Auch in dieser Beziehung fühle ich mich hintergangen.

Dies ist wahrscheinlich auch der Grund für die Eile, mit der die Kantonsanteile verteilt werden sollen. Der andere Grund dafür dürfte darin zu suchen sein, dass man der Kosa-Initiative zuvorkommen will. Würden die Golderlöse nämlich erst nach der Zustimmung zur Kosa-Initiative verteilt, so würde diese Ausschüttung zur normalen Gewinnausschüttung, von der zuerst eine Milliarde Franken an die Kantone, der Rest dann aber an die AHV gehen würde. Und da es sich beim Rest um den grösseren Anteil handeln würde, flösse der Löwenanteil in die AHV.

Ich bin froh, dass wir nach der gestrigen Beratung wenigstens etwas Zeit gewonnen haben, nochmals über die Bücher zu gehen. Insbesondere hat die unnötige Eile, mit der wir die Vorlage behandelt haben, zum Beispiel auch dazu geführt, dass jene Fraktionen, die nicht in der WAK vertreten waren, überhaupt nichts von den Beschlüssen wussten und eigentlich keine Chance hatten, zwischen der Verteilung der Fahne und der rund eine halbe Stunde später stattfindenden Diskussion Einzelanträge einzureichen.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass wir eine grosse Chance verpasst haben, die Überschussreserven nachhaltig einzusetzen. Was wir jetzt beim Tanz um das goldene Kalb in den Kantonen erleben, ist keine nachhaltige Politik, wohl viel eher ein kurzfristiges Löcherstopfen; oder man schafft neue Sonderkässeli für unklar definierte Zwecke.

Am ehesten begrüsse ich noch Steuersenkungen, denn damit wird die Standortattraktivität der Schweiz gestärkt, und Steuersenkungen kommen unserer ursprünglichen Idee, jedem Einwohner der Schweiz 3500 Franken durch die Post [PAGE 357] nach Hause zu senden, am nächsten. Wenn ich heute zurückblicke, wäre diese Idee wohl am klügsten gewesen. Es wäre jedem einzelnen Bürger überlassen gewesen, das ihm zustehende Geld einem wohltätigen Zweck zukommen zu lassen.

Wir stehen nun nicht mehr unter Zeitdruck, zumal wir die Frist für die Volksinitiative verlängert haben. Wir sollten deshalb die Chance nutzen, wenigstens die 7 Milliarden Franken Bundesanteil sinnvoll einzusetzen. Wir sollten damit aber nicht konzeptionslos Löcher stopfen, um Reformen zu verzögern, sondern allenfalls die Bundesschulden reduzieren, damit wir wenigstens pro Jahr 200 Millionen Schuldzinsen einsparen.

Am liebsten wäre es mir aber immer noch, wir würden wenigstens den Bundesanteil für die AHV verwenden, denn davon würden alle profitieren, was bei den anderen Sozialwerken nicht der Fall wäre. Daran, dass wir älter werden, an der demografischen Entwicklung, trifft uns keine Schuld. Und Missbräuche sind bei der AHV fast nicht möglich.