Lang Josef · Nationalrat · 2005-03-16
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Wir könnten jetzt aus dieser Nationalratssitzung ein Rechtsseminar machen, über die Frage, welche Rechtsinterpretation die richtige ist: die des Rechtsprofessors Philippe Mastronardi oder die von Bundesrat Merz. Da wir ein politisches und nicht ein judikatives Gremium sind, verzichte ich jetzt auf diesen Disput und halte bloss fest: Die Rechtslage ist alles andere als unumstritten. In solchen Situationen wären die Behörden gut beraten, nach dem Grundsatz zu handeln: im Zweifel für die Demokratie, in diesem Falle für die gesetzgebende Demokratie des Parlamentes. In dieser Situation ist es zusätzlich fragwürdig, einen möglichen Fehlentscheid derart überstürzt auszuführen.
Was das Materielle betrifft, ist der Sachverhalt eindeutiger: Die Auflösung des Goldschatzes ist ein klarer Fehlentscheid auf Kosten der zukünftigen Generationen. Wie lässt sich dieser Fehlentscheid erklären? Der Finanzminister selber hat im Ständerat am 9. Juni 2004 in der Debatte über die Kosa-Initiative Folgendes gesagt: "Mit dem Entlastungsprogramm 2004 und mit der neuen Finanz- und Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen, insbesondere aber auch mit Projekten wie der Unternehmenssteuerreform II, stehen Projekte mit Folgen für die Kantonshaushalte an. Wenn nun auch noch am Anteil der Kantone an den Bankgewinnen gerüttelt wird, dann werden sich die bereits heute geäusserte Sorge und die Unzufriedenheit bei den Kantonen verstärken, und wir müssen mit dem Widerstand der Kantone rechnen." In einem ähnlichen Zusammenhang, im Zusammenhang mit Goldschatz und Kantonen, war in der "NZZ" vom 15. Dezember 2004 Folgendes zu lesen: "An einem geheimgehaltenen Treffen haben Vertreter der Wirtschaft, der Kantone und der bürgerlichen Regierungsparteien Einigkeit erreicht." Das Wesen dieser Einigkeit besteht darin, dass der Goldschatz zu zwei Dritteln den Kantonen verteilt wird und die Kantone dafür keinen Widerstand leisten gegen die Unternehmenssteuerreform II. In anderen Worten: Die Verteilung des Goldschatzes soll dazu dienen, zukünftig Steuergeschenke an die Reichen leichter verteilen zu können.