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Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2005-03-16

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Bekanntlich haben der Kanton Solothurn und der Kanton Luzern Standesinitiativen im Zusammenhang mit den Familienzulagen eingereicht. Leider sind die beiden Initiativen gestern in unserem Rat zusammen zur Abstimmung gelangt. "Leider" sage ich darum, weil die beiden Initiativen keineswegs identisch sind und unterschiedliche Inhalte aufweisen.

Der Kanton Solothurn will eine Kinderzulagenregelung nach dem Prinzip "Für jedes Kind eine volle Zulage", und zwar einheitlich für die ganze Schweiz. Dies ist die einzige Forderung der Standesinitiative Solothurn.

Der Kanton Luzern hingegen hat zusätzlich zwei weitere Forderungen in seiner Standesinitiative. Erstens soll die Familienzulagenregelung gesamtschweizerisch einheitlich sein. Allerdings wird nicht verlangt, dass zwingend das Prinzip "Ein Kind, eine volle Zulage" angewandt werden muss. Es soll einfach eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung sein. Nun zum Pièce de Résistance: Zweitens verlangt der Kanton Luzern, dass sich die Regelung an die Prinzipien des Modells der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) hält, und dies beinhaltet etwas ganz anderes. Das Modell der EKFF ist ein duales System von Steuerabzügen und einkommensunabhängigen Familienzulagen, welches mit Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien gemäss dem Tessiner Modell zu einem Dreisäulenmodell für den Familienleistungs- bzw. Familienlastenausgleich erweitert wird. Dieses Luzerner Modell führt zu grösseren Unterstützungsleistungen für einkommensschwache Familien mit entsprechend hohen Zusatzkosten. Der Ständerat hat übrigens an seiner Sitzung vom 17. März des letzten Jahres der Standesinitiative Luzern keine Folge gegeben.

Ich glaube nicht, dass sich die Mitglieder dieses Rates bei der Abstimmung über die beiden Standesinitiativen bewusst waren, dass die Luzerner Forderung derart weit geht und ein familienpolitisches Dreisäulenmodell mit Familienlasten- bzw. Familienleistungsausgleich beinhaltet. Ansonsten wären diese beiden Initiativen wohl kaum zusammen zur Abstimmung gelangt. Aus den dargelegten Gründen bin ich der Meinung, dass diese beiden Initiativen heute nochmals zur Abstimmung gelangen sollten, und zwar separat. Auf diese Weise kann sich unser Rat zur Solothurner und zur Luzerner Standesinitiative getrennt äussern.

Ich bitte Sie aus den erwähnten Gründen, meinem Rückkommensantrag zuzustimmen.