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Kleiner Marianne · Nationalrat · 2005-03-16

Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Auch die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, den Minderheitsantrag Rey abzulehnen. Wir wollen, dass das Gesetz schlank und klar bleibt. Wenn wir Artikel 12 Absatz 2 in der Fassung der Minderheit annehmen, passiert zwar nichts, aber es bringt auch nichts. Die Ergänzung hat nur deklamatorischen Wert. Der Antrag der Minderheit Rey ist deshalb meines Erachtens überflüssig. Er würde eine Doppelspurigkeit bedeuten, weil das Anliegen von Kollege Rey in der Verfassung geregelt ist, wie das Kollegin Fässler selber ausgeführt hat.

Die Berücksichtigung der Konjunktur beziehungsweise der Wirtschaftslage ist ein Verfassungsauftrag. Die Konjunktur wird mittels K-Faktor auch im Bundesbeschluss über eine Schuldenbremse berücksichtigt. Im 2. Abschnitt, Artikel 13 Absätze 1 und 3, wird der Konjunkturfaktor auch zweimal erwähnt; Sie können das dort selber nachlesen. Wir glauben darum, dass diese Erwähnung unnötig ist, und lehnen sie ab.

Zu Artikel 12 Absatz 4: Wir sind im Kapitel "Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts, Grundsätze". Bestimmungen zur Handhabung der Einnahmen sind unseres Erachtens in diesem Artikel fehl am Platze. Der Staat zieht seine Einnahmen in der Regel gerne und lückenlos ein. Inkassobestimmungen gehören nicht in ein Finanzhaushaltgesetz.

Die SP-Fraktion befürwortet einen zusätzlichen Absatz 4 mit dem Wortlaut: "Die dem Bund gesetzlich zustehenden Einnahmen sind lückenlos und fristgerecht geltend zu machen." Dabei denkt sie vielleicht an Steuerschlupflöcher oder an unvollständig eingezogene Gebühren und Regalien. Aber auch hier: Wenn diese Schlupflöcher bestehen würden, wäre das Finanzhaushaltgesetz unseres Erachtens nicht der richtige Ort, um diese Lücken zu schliessen.

Die FDP-Fraktion findet, dass das Finanzhaushaltgesetz kurz und bündig bleiben muss. Es muss übersichtlich bleiben. Der Inhalt des Minderheitsantrages Kiener Nellen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wenn Einnahmen nicht eingezogen werden, ist das auf die Unzulänglichkeit in der Organisation von Steuer- oder anderen Einzugsbehörden zurückzuführen, nicht auf das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen. Wir lehnen darum diesen Minderheitsantrag ab.