Frösch Therese · Nationalrat · 2005-03-16
Frösch Therese · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Es wurde bereits gesagt: Der Verpflichtungskredit beträgt 46 Millionen Franken; bisher wurden bereits 23 Millionen gebraucht. Es hätte also sicher keinen Sinn, ein neues Finanzhaushaltgesetz mit einem neuen Rechnungsmodell (NRM) zurückzuweisen - es ist an der Zeit. Als ehemalige Finanzdirektorin der Stadt Bern bin ich vielleicht ein bisschen blind oder bereits ein bisschen verbraucht, aber wir haben dieses NRM schon längst eingeführt, und ich denke, es ist absolut wichtig.
Die Transparenz und die Gesamtübersicht in einer konsolidierten Betrachtung, ergänzt durch einen Beteiligungsspiegel - darauf haben wir uns geeinigt -, ermöglicht die Übersicht über alle bestehenden Risiken und Chancen für den Bundeshaushalt. Ein integrierter Finanz- und Investitionsplan - eine Konsolidierung des ganzen Haushaltes wird leider nicht gleichzeitig möglich sein - ist hier zu begrüssen und zu beschleunigen, spätestens dann auf 2007. Mängel des heutigen Rechnungssystems werden mit dem neuen Rechnungsmodell behoben, und das umfassende Rechnungssystem nimmt den Wandel der neueren Entwicklung im Bereich des öffentlichen Rechnungswesens auf nationaler und internationaler Ebene mit den neuen Ipsas-Normen auf; es wird denn auch von den Kantonen begrüsst. Es gibt eine weitgehende Annäherung an das harmonisierte Rechnungsmodell von Kantonen und Gemeinden. Damit ist das NRM breit abgestützt und erleichtert die Vergleichbarkeit.
Es wird vom Cash- zum Accrual-Prinzip gewechselt, das heisst, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bundes sollen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt und abgegrenzt werden. Steuerbare und nichtsteuerbare Kreditpositionen werden stärker getrennt. Es gibt ein neues, mehr duales System, das heisst eine volks- und finanzwirtschaftliche Ausrichtung, wie wir das bisher hatten, sowie eine eher betriebswirtschaftliche Grundlage für die Dienststellen, mit einzelnen Erfolgsrechnungen. Insofern macht also der Bund, was viele Kantone und Gemeinden bereits hinter sich haben: eine Vereinheitlichung, gemeinsame Standards, eine transparentere Darstellung des Finanzhaushaltes auch für das Parlament, auf der Ebene Verwaltungs- und Betriebsführung etwas mehr Handlungsspielraum im Rahmen der Kredite und, wie gesagt, ein etwas mehr managementorientiertes, betriebswirtschaftliches Denken, indem eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung, eine Lockerung der Kreditspezifikationen, dezentralisierte Kreditverantwortungen und Leistungsverrechnungen stattfinden sollen. Es gibt auch Erleichterungen, Vereinfachungen. Das ist umso wichtiger, als in der Verwaltung gespart werden muss: Schnittstellen zwischen der Zentralbuchhaltung und der Dienststellenbuchhaltung werden abgebaut.
Allenthalben wird die Neuerung begrüsst. Die grüne Fraktion ist für Eintreten, aber es stellt sich doch die Frage, was sich mit diesen technischen Neuerungen im politischen Entscheidbereich des Parlamentes eigentlich ändert.
SP-Vertreter haben es bereits gesagt: Es gibt einiges, was wir mit Minderheitsanträgen eingebracht haben und sicher verteidigen werden. Es gibt für mich aber einen Schicksalsartikel, wo ein Antrag in die Richtung der Motion der Finanzkommission geht, die von Herrn Hutter angeregt worden ist. Der eigentliche Schicksalsartikel ist Artikel 94 des Parlamentsgesetzes. Es geht dort um die Differenzregelung beim Voranschlag und bei den Nachtragskrediten. Ein Beispiel dafür ist das Budget 2005 mit dem legendären Hirschhorn-Gezeter. Ich sehe nicht ein, weshalb hier eine Verschärfung stattfinden soll. Eine Verschärfung ist inakzeptabel; es braucht neben all den Aufgabenüberprüfungen, dem EP 2003, dem EP 2004, der Schuldenbremse usw. keine neuen Spielregeln.
Der Fall, der in diesem Artikel geregelt ist, kommt sicher nicht oft vor, er hat aber symptomatische Bedeutung. Eine Verschärfung ist nicht nötig. Es braucht keine neuerliche Reglementierung - sprich Überreglementierung - für Einigungsverfahren. Das sehen auch der Bundesrat und die Verwaltung so, und es ist in den Unterlagen nicht vorgeschlagen. Es soll nicht via Machtentscheid, technisch verkleidet, über solche wichtigen demokratischen Prozesse entschieden werden. In diesem Sinne lehnt die grüne Fraktion natürlich auch die Motion 05.3005 "Budget-Ausgleich im Jahr 2006" ab. Wir werden in der Detailberatung verschiedene Minderheitsanträge weiterverfolgen und verteidigen.
Die grüne Fraktion ist für Eintreten und dankt der Verwaltung für die grosse Leistung, die sie erbracht hat.