Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-03-16
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16
Wortprotokoll
Halten wir uns vor Augen: Das geltende Finanzhaushaltgesetz stammt aus dem Jahr 1989. Auf seiner Grundlage wird das Bundesrechnungsmodell durch eine finanzwirtschaftliche Betrachtungsweise beherrscht. Der Ruf nach vermehrter Kostentransparenz und einer verbesserten Berücksichtigung der Bedürfnisse auch der Ämter im neuen Rechnungsmodell hat sich daher zunehmend verstärkt. Die heutige Finanzberichterstattung ist wenig stufen- und entscheidgerecht, weshalb in den vergangenen Jahren hin und wieder zu einer kreativen Buchführung Zuflucht genommen werden musste. Zudem ist auch auf der technischen Ebene beim Einsatz von SAP ein gewisser Wildwuchs festzustellen, der nun ebenfalls im Rahmen des neuen Rechnungsmodelles bereinigt werden soll.
Davon ausgehend, dass gemäss Bundesverfassung die Budgethoheit beim Parlament liegt und der Bundesrat den Voranschlag und den Finanzplan zu erarbeiten hat, muss das neue Rechnungsmodell erstens ein zeitgemäss und einheitlich aufgebautes Instrumentarium darstellen. Zweitens muss es die Voraussetzungen für die finanzpolitische Gesamtsteuerung schaffen und sich dabei bewährter Instrumente aus der Privatwirtschaft wie beispielsweise einer flächendeckenden Kostenrechnung bedienen. Drittens muss es zu einer weitgehenden Annäherung an das harmonisierte Rechnungsmodell der Kantone und Gemeinden führen und viertens durch die Anlehnung an eine anerkannte Rechnungslegungsnorm die Transparenz und das Vertrauen in die Rechnungsablage erhöhen und gewährleisten, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bundes den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt werden.
Gut Ding will Weile haben. Gerne hätten wir von der FDP-Fraktion diese vermehrte Transparenz und bessere Verständlichkeit schon zu einem früheren Zeitpunkt gehabt. Heute liegt nun nach Meinung der FDP-Fraktion ein Modell vor, das diesen vielseitigen Ansprüchen gerecht wird und sicherstellt, dass Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung ihre verfassungs- und gesetzesmässigen Kompetenzen, die ja unverändert bleiben, wirksam ausüben können und dass die hierfür erforderlichen Instrumente und Entscheidgrundlagen zur Verfügung stehen.
So hat denn auch Prof. Dr. oec. Kuno Schedler vom Institut für Öffentliche Dienstleistungen und Tourismus der Universität St. Gallen anlässlich des Hearings der Finanzkommission vom 14. Februar 2005 festgehalten, dass das neue Finanzhaushaltgesetz einen gewaltigen Schritt nach vorn bedeute und den Bund in die Lage versetze, dank eines transparenten Rechnungswesens die weitere Modernisierung der Verwaltung voranzutreiben. Die hierzu wichtigsten Neuerungen sind auch nach Meinung von Prof. Schedler:
1. Die Verlagerung von der Cash- zur Erfolgsbetrachtung, was bei konsequenter Durchführung auf allen Steuerungsebenen zu einer Stärkung des Managements in der Verwaltungseinheit führt.
2. Die Orientierung an den Ipsas, den "international public sector accounting standards", was die Möglichkeiten einer kreativen Buchführung gegenüber heute erheblich einschränkt und die Rechnungslegung entsprechend zuverlässiger macht.
3. Die Aufwertung des Anhangs zur Bilanz, insbesondere in Bezug auf latente Risiken und Verpflichtungen, was eine Gesamtbewertung der finanziellen Situation des Bundes vereinfacht.
4. Die Verwesentlichung verschiedener Positionen wie zum Beispiel des Personalaufwandes.
Zudem erscheint uns von der FDP-Fraktion auch von wesentlicher Bedeutung, dass mit dem neuen Rechnungslegungsmodell der Flag-Bereich weiterentwickelt werden kann - dies unter anderem durch die Regelung von Flag in einem eigenen Kapitel des Finanzhaushaltgesetzes und durch die flächendeckende interne Verrechnung interner Leistungen.
Auch der FDP-Fraktion blieb in der Vorberatung nicht verborgen, dass das neue Rechnungslegungsmodell nicht alle Fragen abschliessend beantwortet und sich in der praktischen Anwendung weiterentwickeln muss:
1. Die Ipsas, die "international public sector accounting standards", sind nicht ein in sich geschlossenes System, sondern 21 noch nicht vollständige Standards, die sich als Empfehlung verstehen, aber von der Grundlage getragen werden, die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlagen von öffentlichen Gemeinwesen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen, also mit einer Jahresrechnung bestehend aus den vier Elementen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Mittelflussrechnung und Darstellung der Veränderung der Vermögenswerte.
2. Die Ipsas können vor dem Hintergrund der in unserer Verfassung festgeschriebenen Schuldenbremse nicht integral angewendet werden.
3. Der Konsolidierungskreis, also der Einbezug der Rechnungen von SBB, Post und Swisscom, ist noch nicht definitiv festgelegt, und deshalb kann die Konsolidierung nicht mit der Einführung des neuen Rechnungsmodelles, sondern erst später, in einer zeitlichen Etappierung, erfolgen.
4. Mit dem Ziel einer einheitlichen Darstellung, beispielsweise im Zusammenhang mit der Investitionsrechnung, haben gegenüber den Kantonen Konzessionen gemacht werden müssen.
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Die FDP-Fraktion ist aber davon überzeugt, dass - Zitat Prof. Schedler - "die Schweiz heute die Chance hat, mit dem neuen Rechnungsmodell gleichzeitig eine moderne Rechnungslegung und eine integrierte technische Plattform" - sprich SAP - "aufzubauen, die wegweisend sein wird. Diese Chance gilt es zu ergreifen." Unter diesem Aspekt sind wir auch bereit, die bittere Pille zu schlucken, dass der für das neue Rechnungsmodell gesprochene Verpflichtungskredit von 46 Millionen Franken wahrscheinlich nicht ausreichen wird. Aber wir sind der festen Überzeugung, dass sich die in das neue Rechnungsmodell investierten Mittel innert kurzer Frist nicht nur finanziell, sondern auch finanzpolitisch auszahlen werden.
Wir warnen aber auch vor Illusionen. Wie Herr Bundesrat Merz in der Finanzkommission zu Recht bemerkt hat, können wir auch mit einem neuen Finanzhaushaltgesetz nicht die Führung auf Departementsstufe verbessern, sondern die Führung muss von den im Finanzhaushaltgesetz festgeschriebenen Instrumenten Gebrauch machen. So macht es - entgegen der in der Kommission geäusserten Meinung - durchaus Sinn, den Verwaltungseinheiten die Verantwortung für die sorgfältige, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der ihnen anvertrauten Kredite und Vermögenswerte zu übertragen, den Amtsdirektoren die hierzu nötigen Instrumente zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass sie eben führen.
Zum Schluss noch ein Wort zu dem in der Botschaft zum Finanzhaushaltgesetz enthaltenen Kapitel über die Aufgaben- und Finanzplanung. Die Diskussion über finanzpolitische Entscheidungen und strategisch-finanzpolitische Weichenstellungen muss auf der Ebene der Aufgaben- und Finanzplanung erfolgen. Denn wie uns die Erfahrung hinlänglich gelehrt hat, sind wir bei der Budgetberatung systematisch zu spät, um noch grosse strategische Weichenstellungen vorzunehmen. Wir werden morgen bei der Beratung der Motion 05.3005 der Finanzkommission, "Budgetausgleich im Jahr 2006", noch Gelegenheit haben, diese Frage zu erörtern.
Dass unter anderem die finanzpolitischen Köpfe der CVP-Fraktion wie mein Vorredner, Kollege Walker, die Motion schon von vornherein als unrealistisch betrachten und abschreiben, bedaure ich sehr. Ich möchte doch bitten, die morgige Diskussion abzuwarten.
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen Eintreten auf die Totalrevision des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt. Wir unterstützen auch die Präzisierung der Schuldenbremse, die Schlupflöcher stopfen wird, und wir werden der Kommissionsmotion "Budgetausgleich im Jahr 2006" zustimmen.