Hutter Markus · Nationalrat · 2005-03-17
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Beim Antrag der Mehrheit der Finanzkommission zu Artikel 94 Absatz 1 geht es darum, die Schuldenbremse zu stärken, zu sichern, eine "Schuldennotbremse" einzuführen. Die Frage, ob es hier um eine "heilige" Schuldenbremse geht oder ob wir uns hier einem Götzendienst unterwerfen, ist wahrscheinlich nicht Gegenstand dieser Beratung. Wir müssen aber dafür sorgen - das ist der Auftrag unseres Parlamentes -, dass diese Schuldenbremse nicht zum frommen Wunsch verkommt. Dafür können wir mit diesem Artikel sorgen, der eine Lösung für jenen Fall vorsieht, in dem nach der dritten Beratung des Voranschlages in beiden Räten eine Differenz dafür verantwortlich ist, dass die Schuldenbremse nicht eingehalten wird. Diese zusätzliche Bestimmung in Artikel 94 würde dann sicherstellen, dass die Einigung nicht auf Kosten der Schuldenbremse zustande kommen könnte. Die Losung muss dann doch lauten: in dubio pro Schuldenbremse.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass dieser Artikel ein Eventualiter-Artikel ist. Solange sich das Parlament beim Voranschlag an die Schuldenbremse hält, wird dieser Artikel nicht zur Anwendung kommen. Wir haben in unserem Land keine Verfassungsgerichtsbarkeit, die eine Verletzung der Schuldenbremse automatisch ahnden müsste. Deshalb ist es in den Augen der Kommissionsmehrheit nur recht, wenn wir uns dieser Disziplin selbst unterziehen und für die Sicherung der Schuldenbremse im Voranschlag sorgen. Mit diesem Antrag wird die Verfassung gestärkt und das Parlament zusätzlich auf die Einhaltung der Schuldenbremse verpflichtet; es handelt sich ja um eine verfassungsmässige Verpflichtung.
Die Regelung ist - es wurde hier von Spielregeln gesprochen - transparent und klar. Die Budgethoheit des Parlamentes bleibt gewahrt, und es braucht keine zusätzliche Beratung des Voranschlages in irgendwelchen folgenden Sessionen, wenn die Schuldenbremse verletzt würde.
Die Kommission hat mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung Artikel 94 Absatz 1 zugestimmt. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.