Marti Werner · Nationalrat · 2005-03-17
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Artikel 94 sieht in der Fassung des Bundesrates eine Regelung für den Fall vor, dass der Vorschlag der Einigungskonferenz verworfen wird. Dies ist notwendig, ansonsten alljährlich die Gefahr bestehen würde, dass wir kein Budget hätten. Wir haben ja jetzt gerade ein typisches Beispiel im Rahmen des Rüstungsprogramms 2004 erlebt, das zeigt, was passieren würde, wenn wir beim Budget eine solche Regelung nicht hätten.
Die Finanzkommission hat nun diese an sich vernünftige Regelung unter dem Gesichtspunkt der Schuldenbremse noch weiter verkompliziert und verschärft. In der Finanzkommission ist gesagt worden, die Schuldenbremse sei etwas Heiliges. Man kann das ja noch sagen und denken, aber was mit diesem Antrag gemacht wird, das ist Götzendienst! Dieser Antrag ist ein absoluter Unsinn; er ergibt enorme technische Probleme.
Stellen Sie sich vor, wir hätten bereits vor der Einigungskonferenz diesen Höchstbetrag überschritten. Die Konsequenz wäre: Es gibt keine Einigungskonferenz mehr! Das heisst, dass das Zweikammersystem durch eine Bestimmung des FHG beeinträchtigt bzw. beschnitten würde. Das sind grundsätzliche staatspolitische Überlegungen, die man machen müsste und sollte, bevor man hier mit dem Argument der Schuldenbremse diese Verschärfung vornimmt.
Die Bestimmung, wie sie die Kommissionsmehrheit vorschlägt, öffnet aber auch Tür und Tor für taktische Spiele und Spielchen. Man kann ja dann die Dinge hochschrauben und gewisse Geschäfte in die Einigungskonferenz verbannen, in Kenntnis dessen, dass dort der tiefere Betrag gilt. Es wird bei dieser Formulierung auch übersehen, dass der Einigungskonferenz nicht einfach ein Betrag vorliegt, sondern dass verschiedenste Positionen diskutiert werden. Stellen Sie sich den Ablauf in der Einigungskonferenz vor: Wir einigen uns bei den Positionen A, B und C auf einen Betrag und überschreiten damit den Höchstbetrag. Das hat zur Folge, dass bei den Positionen D und E unabhängig vom politischen Inhalt automatisch der tiefere Betrag gilt. Das ist doch ein Unsinn, das hat nichts mehr mit Politik zu tun - das ist "Finanz-Meccano", aber es ist nicht Sinn und Zweck einer Auseinandersetzung über das Budget. Entscheidend werden bei einer solchen Regelung nämlich nicht mehr Inhalte sein, sondern Formalismen wie die Frage, welche Position in der Einigungskonferenz zuerst zur Beratung gelangt. Da das Budget immer genau gleich strukturiert ist, werden jene Departemente, welche am Ende des Budgets aufgeführt sind, durch diese Regelung tendenziell benachteiligt werden.
Dieser Vorschlag hat zur Folge, dass wir willkürliche Resultate haben, und er beinhaltet auch eine willkürliche Einschränkung des Zweikammersystems. Ich ersuche Sie deshalb, den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Wie Sie sehen, besteht die Minderheit "nur" aus roten und grünen Kommissionsmitgliedern, aber ich ersuche Sie doch, sich aufseiten der Fraktionen von CVP, FDP und SVP das Ganze nochmals zu überlegen, was hier gemacht werden soll. So etwas kann [PAGE 402] man schlichtweg nicht machen, selbst wenn man sparen will! Machen Sie es nicht mit formellen Beschränkungen, denn diese haben immer schlechte Resultate zur Folge.