Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-03-17
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Lieber Kollege Werner Marti, es war immerhin die Mehrheit der Kommission, die so beschlossen hat. Wir sind immer noch in einer Demokratie. Ich hoffe, dass wir auch hier im Plenum die Mehrheit finden werden. Die Mehrheit der Kommission hat vor diesem Hintergrund beschlossen, dass erstens gemäss Artikel 126 unserer Bundesverfassung beim Überschreiten eines Höchstbetrages des Voranschlages die Mehrausgaben in den folgenden Jahren kompensiert werden müssen; das ist eben die eigentliche Schuldenbremse. Zweitens hat sie beschlossen, dass sich das Parlament nicht ohne Konsequenzen über diese Schuldenbremse und damit über die Verfassung hinwegsetzen kann, weil wir das Instrument der Verfassungsgerichtsbarkeit nicht kennen.
Mit einer Änderung von Artikel 94 des Parlamentsgesetzes, wie sie beantragt ist, soll dieses Risiko selbstherrlicher, verfassungswidriger Beschlüsse des Parlamentes beseitigt werden. Das ist unseres Erachtens - ich spreche für die FDP-Fraktion - weder eine Überregulierung noch eine Erschwerung der Parlamentsarbeit, sondern es ist das klare Bekenntnis, der von einer grossen Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beschlossenen Schuldenbremse nachzuleben, und zwar vorbehaltlos, um sie ohne irgendwelche Tricks umzusetzen.
Da habe ich doch einige Mühe, wenn Kollege Werner Marti diese Verfolgung einer vom Volk beschlossenen Verfassungsbestimmung letztlich als Götzendienst bezeichnet. So geht es nicht! Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unseres Landes haben zur Schuldenbremse, die wir ihnen hinlänglich erläutert haben, Ja gesagt. Sie erwarten, dass das Parlament diese auch klar umsetzt und die Bestimmungen einhält.
Auch das Ergebnis dieser Neuerung ist nicht willkürlich, wie das Kollege Marti dargestellt hat. Auch die Einigungskonferenz ist demokratisch zusammengesetzt, hat 13 Ständeräte und 13 Nationalräte, nach dem Proporz bestimmt. Auch in der Einigungskonferenz wird diskutiert, werden Schwergewichte, Prioritäten gesetzt, wie dies in unserem politischen, demokratischen Prozess üblich ist. Von irgendwelcher Willkürlichkeit kann nicht die Rede sein, sonst wäre jeder Beschluss, den ein Parlament hier, im Kanton oder in der Gemeinde fasst, ebenso willkürlich.
Halten Sie sich an die Verfassung, schützen wir unsere Verfassung, und tragen wir unserer Verfassung Sorge.