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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Diese Materie liegt in der Kompetenz der Kantone. Die Kantone können ja auch ihre Amtssprache festlegen. Deswegen können sie auch festlegen, in welcher Sprache die Theorieprüfung durchzuführen ist. Trotz kantonaler Kompetenz wurde die Theorieprüfung gesamtschweizerisch einheitlich in neun Sprachen durchgeführt: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Türkisch und Albanisch. Dies geschah unter der Federführung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter, die auch die Prüfungsfragen bewirtschaftet und die Übersetzung organisiert.

Von dieser einheitlichen Praxis ist im Sommer des letzten Jahres der Kanton St. Gallen abgewichen; die Theorieprüfung wird nur in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch durchgeführt. Nach heutiger Erkenntnis müssten die Landessprachen - allerdings ohne das Rätoromanisch, nicht einmal der Kanton Graubünden bietet Rätoromanisch als Theorieprüfungssprache an - angeboten werden. Zusammen mit der Vereinigung der kantonalen Strassenverkehrsämter strebt das Bundesamt für Strassen eine gesamtschweizerische Lösung in diese Richtung an. Allerdings, darauf möchte ich hinweisen: Für ein Verbot, bestimmte weitere Sprachen anzubieten, dürften die verfassungsmässigen Grundlagen fehlen.