Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-03-17

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Der Beschlussentwurf - im Sinne der parlamentarischen Initiative 03.448 der SPK unseres Rates - ist im Ständerat auf Antrag seiner SPK ohne Gegenantrag mittels Nichteintreten verworfen worden. Als Begründung wurde angeführt, durch diesen Medienartikel würden die Prinzipien des Marktes und des Wettbewerbs tendenziell ausgeschaltet und es dürfe nicht sein, dass schlussendlich der Bund die Presselandschaft unseres Landes entscheidend mitgestalte. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass die Medienvielfalt beileibe nicht nur eine quantitative Frage sei und der vorgeschlagene Verfassungsartikel deshalb zu einseitig sei. Auf weitere Begründungen komme ich dann zurück, wenn der Antrag gestellt wird, am Eintretensbeschluss unseres Rates sei festzuhalten.

Ich komme aus zeitlichen Gründen bei diesem Geschäft direkt zum Schluss: Die SPK beantragt mit 14 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen, den Beschlussentwurf gewissermassen infolge Aussichtslosigkeit nicht mehr weiterzuverfolgen.

Anders verhält es sich bei der vom Ständerat einstimmig angenommenen Motion 04.3433. Auch hier ist man sich eigentlich weitgehend einig, dass Teile der Medien mittels einer gezielten Beteiligung an den Verteilungskosten gefördert werden sollten. Ebenso einig ist man sich, dass das heute geltende Giesskannensystem unbefriedigend ist und eigentlich Ressourcen verschleudert. Eine bessere Lösung konnte aber noch nicht gefunden werden. Deshalb ist der entsprechende Förderungsartikel im Postgesetz, der Artikel 15, im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 mit dem entsprechenden Betrag von 80 Millionen Franken - ab 2008 - gestrichen worden: Wir müssen uns also bewusst sein: Die heutige Presseförderung und den entsprechenden Kredit gibt es ab 2008 nicht mehr. Es ginge also darum, Neues zu schaffen. Das ist nun wohl die zweite Crux dieses Geschäftes. Aus finanzpolitischen Überlegungen strich man [PAGE 418] im Entlastungsprogramm 2003 den Kredit. Auf der anderen Seite ist der Eindruck sachpolitisch nicht kleiner geworden, man müsse die Medien dennoch fördern.

Der Bundesrat ist nicht nur gegen die Weiterverfolgung der Vorlage 03.448, sondern auch gegen die Annahme der vorliegenden Motion 04.3433.

Bundesrat Leuenberger hat aber Signale ausgesendet, dass auch für den Bundesrat die Erhaltung einer breiten Medienvielfalt ein Anliegen sei, immer ausgeklammert selbstverständlich die Fragen der qualitativen und quantitativen Betrachtungsweise, dass er nun aber ab 2008 ohne die entsprechenden finanziellen Mittel dastehen werde und es ihm nicht danach sei, wieder einen Kredit anzubegehren, welcher wiederum durch andere Kürzungen, vermutlich im selben Departement, zu kompensieren wäre.

Aus diesen zwei Dilemmata heraus hat Bundesrat Leuenberger an sich am Widerstand des Bundesrates festgehalten, aber dennoch zu verstehen gegeben, dass sich sein Departement bzw. die Verwaltung im Falle einer Annahme an die Arbeit machen würde.

Zu den von verschiedener Seite geäusserten Zweifeln am Festhalten der Presseförderung im heutigen Stil hat auch eine Studie beigetragen, welche die Wirkung der heutigen Förderung als klein qualifizierte. Was würde die ersatzlose Aufhebung des Artikels 15 des Postgesetzes vermutlich und absehbar mit sich bringen? Sicher ist, dass nach Postgesetz die Zeitungen weiterhin durch die Post zugestellt werden müssten. Hingegen besteht natürlich die Gefahr der differenzierten Tarifierung; das heisst, dass für die Zustellung in weniger dicht besiedelten Gebieten höhere Tarife verrechnet würden als in Städten und Agglomerationen. Sicher ist das hingegen wiederum nicht. Bereits heute könnte die Post nämlich bei Paketen, bei Auslandbriefen, bei Finanzdienstleistungen differenzierte Tarife durchsetzen. Sie hat aber bis heute darauf verzichtet; möglicherweise aus Imagegründen, sicher aber auch, weil diese Differenzierung natürlich kompliziertere Verwaltungsabläufe mit sich brächte.

Tatsache ist, dass auch die privaten Verteiler heute keine differenzierten Tarife anwenden, sondern offenbar wie die Post einen Mischpreis berechnen.

Selbst als Berichterstatter der Kommission kommt man also nicht umhin, Zweifel an der Fortsetzung des bisher praktizierten Modells anzubringen bzw. die Folgen seiner Abschaffung zu relativieren.

Dabei bringen wir jedoch das allgemein herrschende, vielleicht diffuse Gefühl nicht weg, die Presse- und damit Medienvielfalt müsse eben doch auf irgendeine Art und Weise gefördert werden. Dabei geht es ja auch nicht bloss um Zeitungen und Zeitschriften, sondern es geht auch um die sogenannte Mitgliederpresse, das heisst um Zeitschriften, mit welchen Vereine und Stiftungen ihre Mitglieder und Gönner usw. informieren. Fach- und Berufsverbände, Selbsthilfeorganisationen, Wirtschaftsverbände, Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Parteien sind Beispiele für derartige Vereinigungen, welche sehr häufig und regelmässig ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit via eigene Zeitschriften informieren.

Klar ist, dass diese Zeitschriften sehr häufig ohne Entschädigung und aus reinem Idealismus und aus Begeisterung für die Sache verfasst und vertrieben werden. Können die Vereine und Vereinigungen ihre Erzeugnisse nicht weiterhin zu einem verbilligten Tarif versenden, sind vermutlich einige Publikationen der Mitgliederpresse existentiell gefährdet, falls die differenzierten Tarife Tatsache werden.

Bei einer Annahme der Motion werden sich etwa folgende Fragen stellen: Ist die Umsetzung der Motion ohne Verfassungsrevision möglich? Wie kann man diese Unterstützung so realisieren, dass sie nicht als Giesskanne wirkt und primär den zu fördernden Medien zugute kommt und nicht, wie heute, primär ein Instrument der Regionalpolitik ist? Ganz abgesehen von diesen heiklen Fragen wird sich auch jene nach der Finanzierung stellen. Klar ist hingegen, dass der Marktsituation insofern Rechnung getragen werden soll, als die allfällige Verbilligung nicht nur der Post, sondern allen gleichgelagerten Dienstleistern zu gewähren wäre.

Trotz all dieser Schwierigkeiten und in Anerkennung des existierenden Problems hat sich die Mehrheit der SPK Ihres Rates - der Entscheid fiel mit 12 zu 10 Stimmen - dafür entschieden, Ihnen die Annahme der Motion zu beantragen. Wir zählen dabei auf den Einfallsreichtum des UVEK und des Bundesrates und danken Herrn Bundesrat Leuenberger dafür, dass er, mit welcher Stimmungslage auch immer, seine Bereitschaft erklärt hat, das heisse Eisen gegebenenfalls wiederum aufzunehmen. Aus der Kommission ist im Gegenzug aber auch die Bereitschaft bekundet worden, die Angelegenheit allenfalls endgültig zu beerdigen, falls auch weitere Versuche nicht zum gewünschten Erfolg führten oder bloss unter Beibehaltung eines aus unserer Sicht abzulehnenden Giesskannenprinzips zu erreichen wären.

Zusammenfassend beantragen wir Ihnen also mit 14 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen, auf die Vorlage 03.448 nicht einzutreten, und mit 12 zu 10 Stimmen, die Motion 04.3433 des Ständerates anzunehmen.