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Bigger Elmar · Nationalrat · 2005-03-17

Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-17

Wortprotokoll

Zur Erhöhung der Nutzlast von Strassentransportfahrzeugen: Der Zweck des Vorstosses ist die Anpassung des Fahrzeugausweises. Das Postulat entspringt der grossen Sorge, dass die landauf und landab herrschende Praxis für uns kostengünstig geregelt wird. Mein Postulat bezweckt, Zugfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 5 Tonnen mit dem Führerausweis der Kategorie B zuzulassen.

Dies hat auf die Verkehrssicherheit bestimmt keinen Einfluss. Die meisten Nutzfahrzeuge sind vom Werk für 5 Tonnen garantiert. Somit besteht diesbezüglich kein Hindernis für die Erhöhung der Gewichtslimite. Die leichten Nutzfahrzeuge dienen zur Hauptsache den KMU, dem Gartenbau, der Landwirtschaft und dem Gemüsebau. Ebenfalls wird die Feinverteilung vieler Zulieferungen in allen Talschaften der Schweiz mit solchen Fahrzeugen ausgeführt. Die Lärmemission und der Kraftstoffverbrauch dieser leichten Lieferwagen tragen zu einem wesentlichen Teil zur ökologischen Bewirtschaftung unseres Landes bei - leiser, mit geringerem Verbrauch und somit mit weniger Schadstoffausstoss. Es kann nicht sein, dass man wegen einer Gewichtslimite mit weniger ökologischen, unwirtschaftlichen und schweren Nutzfahrzeugen beispielsweise Nachtlieferungen oder Verteilungen in Berglandschaften und Agglomerationen besorgen muss.

Die Nutzlast wurde durch die immer zahlreicheren Auflagen - wie Hygienemassnahmen bei Fleisch, Gemüse oder anderen Nahrungsmitteln, welche schwere Aufbauten und Kühlsysteme erfordern - zusätzlich beansprucht, sodass bei einer Gesamtgewichtslimite von 3,5 Tonnen die Chancen sehr klein sind, Aufträge vorschriftsgemäss zu erfüllen. Für die Viehtransporter bestehen tierschützerische und für die Verteiler Suva-Vorschriften, die Hebebühnen erfordern, welche die Nutzlast sehr stark einschränken. Wenn ich meinen Viehtransporter betrachte, dann kann ich mit diesen Vorschriften nur noch den halben Muni einladen - der Rest muss hinterherlaufen!

Zusammenfassend ist die Nutzlast so zu erhöhen, dass das Gesamtgewicht der Nutzfahrzeuge im Maximum 5 Tonnen beträgt.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, mein Postulat zugunsten der KMU und der Konsumenten zu unterstützen.