Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2005-03-17
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, nicht nur der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, sondern auch das Kommissionspostulat abzulehnen.
Warum geht der FDP auch das Postulat zu weit? Es verlangt vom Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, unter welchen Bedingungen und in welcher Form die Einführung eines Road Pricing in der Schweiz sinnvoll wäre und ob es dazu überhaupt einer Verfassungsänderung bedürfte.
Zuerst zum Zweiten, also zur Verfassungsfrage: Ein objektbezogenes Road Pricing ist heute schon möglich. Ein generelles und flächendeckendes Road Pricing ist durch Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung zwar ausgeschlossen, hingegen könnte die Bundesversammlung einzelfallweise zur Finanzierung der konkreten Verkehrsinfrastruktur ein Road Pricing zulassen. Das einzige aktuelle Beispiel in der Schweiz im Bereich öffentlicher Strassen ist der grenzüberschreitende Tunnel am Grossen St. Bernhard. Zudem standen Ausnahmen zur Diskussion für den Schanzentunnel in Bern, die Traversée de la Rade in Genf oder den Seetunnel in Zürich. Für ein objektbezogenes Road Pricing ist demzufolge keine Änderung der Bundesverfassung notwendig.
Auch ein Bericht, in welcher Form und unter welchen Bedingungen Road Pricing sinnvoll wäre, ist im jetzigen Zeitpunkt aus folgenden Gründen nicht opportun: Erstens ist die Akzeptanz in der Bevölkerung für Road Pricing nicht vorhanden. Die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 41 unter dem Titel "Road Pricing in der Schweiz" gemachten umfangreichen Untersuchungen, Umfragen und Interviews bezüglich Akzeptanz gelangen zu deutlichen Ergebnissen. Dem Road Pricing wird im Ausland wie auch in der Schweiz mehrheitlich mit Skepsis und Ablehnung begegnet, wenn damit direkter Einfluss auf die Verkehrsnachfrage und auf die Verkehrsmittelwahl genommen werden soll. Im Grundsatz wird die eigentliche Umsetzung des Verursacherprinzips zwar akzeptiert, aber bei der Konkretisierung von Massnahmen stösst diese Umsetzung auf Widerstand. Dafür braucht es keine neuen Studien.
Zweitens stösst eine Einschränkung der Mobilität ebenfalls auf eine sehr geringe Akzeptanz. Das geht aus einer Untersuchung von 27 eidgenössischen und über 100 kantonalen Abstimmungen ganz klar hervor. In einer Erhebung zum Verkehrsverhalten haben sich ausserdem auch in Städten über 60 Prozent der Befragten gegen Road Pricing ausgesprochen.
Drittens hat sich das bisherige Finanzierungssystem bewährt. Eine allfällige Einführung von Road-Pricing-Modellen, wie sie die parlamentarische Initiative Allemann verlangt, ist insofern von grosser Tragweite, als damit eine Abkehr vom jetzigen, bewährten Strassenfinanzierungssystem vorgenommen würde. Das Road Pricing wäre eine neue Steuer zulasten der motorisierten Strassenbenützer. Über die Verwendung und Höhe dieser neuen Steuer existieren erst äusserst verschwommene Vorstellungen. Sollte die Mitfinanzierung des öffentlichen Verkehrs damit vorgesehen sein, würde dies klar gegen das Verursacherprinzip verstossen.
Viertens sind Vergleiche mit dem Ausland mit Vorsicht zu geniessen. Im Gegensatz zu den stets als Beispiele angeführten ausländischen Metropolen wie etwa Singapur oder London sind die Schweizer Städte eng mit dem Agglomerationsverkehr verwoben. Sie bilden eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Einheit. Auch der Schweizerische Städteverband hat sich stets dezidiert gegen das Road Pricing ausgesprochen.
Alle diese Überlegungen führen zum Schluss, auch das Postulat abzulehnen; es braucht keine neuen Berichte. Ich bitte Sie, so zu beschliessen.