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Binder Max · Nationalrat · 2005-03-17

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen hier im Namen von Herrn Schenk, den Vorstoss betreffend Strassenreklame sowohl als Motion als auch als Postulat abzulehnen.

Ich glaube, man kann es relativ kurz machen. In der Stellungnahme des Bundesrates im letzten Satz heisst es: "Bereits nach geltendem Recht ist es im Übrigen untersagt, Reklamen anzubringen, welche die Zirkulation von Fussgängern behindern." Ich kann Ihnen auch sagen, dass die Praxis der Behörden in verschiedenen Kantonen recht restriktiv ist. Ich kann Ihnen das mindestens vom Kanton Zürich sagen und zum Teil sogar aus eigener Erfahrung. Dort wird oftmals sogar etwas übertrieben. Ich bin der Meinung - und das wird hier auch vom Bundesrat gesagt -, dass eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes nicht notwendig ist. Deshalb glaube ich auch, dass die Signalisationsverordnung so nicht revidiert werden muss. Letztlich geht es auch um den gesunden Menschenverstand jener, die Reklame anbringen. Die Kontrolle der lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger funktioniert allemal. Ich bitte Sie also, hier dem Satz des Bundesrates Recht zu geben, wonach die Regelungen nach geltendem Recht bereits getroffen sind.

Ich bitte Sie, die Motion und allenfalls auch das Postulat abzulehnen.