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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Wir beantragen deswegen Ablehnung, weil die Motion vollständig erfüllt ist. Die grosse Mehrheit der Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, haben die Fahrausbildung und die Führerprüfung in der Schweiz absolviert. Das geht aus dem Register über die Fahrberechtigungen hervor. Denjenigen, die mit einem Führerausweis aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro oder Mazedonien in unser Land einreisen, wird ein schweizerischer Führerausweis nur dann erteilt, wenn sie auf einer Kontrollfahrt nachweisen, dass sie die Verkehrsregeln kennen und Fahrzeuge, für die der Ausweis gelten soll, sicher führen können.

Die Erfahrungen aus dieser Praxis zeigen, dass ohne entsprechende Ausbildung und Vorbereitung durch einen Fahrlehrer die Kontrollfahrt meist nicht bestanden wird. Es wird also dann der schweizerische Ausweis nicht erteilt.

Weil somit die Forderungen der Motion im geltenden Recht bereits erfüllt sind, beantragen wir Ablehnung.

Es ist etwas ganz anderes, wenn ohne Ausweis gefahren wird. Das ist aber ein anderes Problem; das ist ein Problem der Polizeikontrollen.