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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Es ist unbestritten: Wenn ein Ausweisinhaber nicht bestrebt oder nicht fähig ist, ohne Gefährdung anderer zu fahren, muss der Ausweis entzogen werden. Aber wenn eine Person wegen einer psychischen Krankheit eine IV-Rente bezieht, ist sie zwar wegen ihrer Krankheit ganz oder teilweise erwerbsunfähig, deshalb muss sie aber nicht ein gefährlicher Verkehrsteilnehmer sein. Und ausserdem beziehen ja nicht alle psychischkranken Menschen eine IV-Rente.

Wir sind der Meinung, das geltende Strassenverkehrsrecht biete zweckmässigere Instrumente an, um Personen zu erfassen, die fahruntüchtig sind. Insbesondere darf ein Lernfahr- oder Führerausweis nur erteilt werden, wenn der Bewerber oder die Bewerberin bestimmte medizinische Mindestanforderungen erfüllt. In Zweifelsfällen muss jeweilen abgeklärt werden, ob die betroffene Person fahrgeeignet ist. Dabei darf es keinen Unterschied machen, ob der Verdacht der fehlenden Eignung wegen einer körperlichen oder wegen einer psychischen Erkrankung entstanden ist. So wie es für körperlich behinderte Menschen speziell konstruierte Fahrzeuge gibt, die ihnen ein sicheres Fortkommen ermöglichen, gibt es auch für Psychischkranke Faktoren, welche günstige Voraussetzungen für die Fahreignung bilden: Symptomfreiheit, gute Krankheitseinsicht usw.

Das Bestehende muss, das geben wir ja zu, nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss sein. Wir arbeiten an Vorschlägen für eine verbesserte Verkehrssicherheit. Die Fahreignung nimmt dabei einen zentralen Stellenwert ein. Sie könnte periodisch überprüft werden, wenn der Führerausweis generell befristet und die Verlängerung von einer ärztlichen Untersuchung oder einer Selbstdeklaration über den Gesundheitszustand abhängig gemacht würde. Denkbar ist beispielsweise eine Meldepflicht für die IV-Behörden, um eine verkehrsmedizinische Untersuchung zu gewährleisten. Diese Vorschläge müssen aber noch vertieft geprüft werden. Es geht um Probleme des Arztgeheimnisses, des Datenschutzes, auch um den Aufwand für die Behörden und den Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Gestützt auf diese Vorschläge werden wir eine Vorlage zuhanden des Bundesrates erarbeiten.