Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2005-02-28
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-02-28
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungsdelegation übt ja die Oberaufsicht im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste aus, und ich möchte hier einige der wichtigsten unter den gut fünfzig im letzten Jahr behandelten Geschäften kurz erläutern.
Zuerst zur Führung der Sicherheitspolitik durch den Bundesrat: In der Vergangenheit musste die Geschäftsprüfungsdelegation immer wieder feststellen, dass die schweizerischen Nachrichtendienste, die auf zwei verschiedene Departemente aufgeteilt sind, bei ihren Tätigkeiten eine grosse Autonomie aufwiesen und die politische Führung durch den Bundesrat und die Departementschefs nicht ausreichend erfolgte. In dieser Situation liess auch die Koordination der verschiedenen Dienste untereinander zu wünschen übrig. Gewisse Verbesserungsmassnahmen wurden getroffen, beispielsweise durch die direkte Unterstellung des Strategischen Nachrichtendienstes unter den Chef VBS oder durch die Einführung von Vorgaben für die Nachrichtenbeschaffung durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates.
Wir mussten jedoch im Jahr 2004 feststellen, dass diese Massnahmen nicht immer greifen und die politische Führung durch den Bundesrat wie auch die Koordination zwischen den Diensten noch nicht das gewünschte Ausmass erreicht haben. Die Kompetenzen des Sicherheitsausschusses des Bundesrates, der Lenkungsgruppe Sicherheit und des Nachrichtenkoordinators sind nicht klar definiert. Auch besitzen diese keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Nachrichtendiensten.
Diese Feststellungen, die übrigens im Grundsatz auch durch die Arbeiten der SiK-NR zur parlamentarischen Initiative Lalive d'Epinay bestätigt wurden, wurden dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates durch die Geschäftsprüfungsdelegation mitgeteilt. Der Bundesrat hat einen gewissen Handlungsbedarf anerkannt und mit der Schaffung eines Krisenstabes einen weiteren Schritt in die richtige Richtung getan. Wir sehen aber insbesondere bei der Koordination der Nachrichtendienste weiterhin einen wichtigen und dringenden Handlungsbedarf. Da uns Reformen in diesem Bereich zugesichert wurden und entsprechende Vorarbeiten in der Verwaltung im Gange sind, haben wir Ende letztes Jahr vorerst auf weitere Schritte unsererseits verzichtet. Wir werden diesen Bereich jedoch im laufenden Jahr prioritär behandeln, die diesbezüglichen Arbeiten der Verwaltung eng begleiten und auch den Stand der Arbeiten regelmässig mit dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates erörtern.
Zum Satellitenaufklärungssystem Onyx: Auf der Basis einer umfangreichen Untersuchung veröffentlichte die Geschäftsprüfungsdelegation am 10. November 2003 einen ausführlichen Bericht zu diesem System des VBS. Das Projekt Onyx dient der Aufklärung von über Satelliten geführter Kommunikation. Es ist auch im Frühling 2005 noch nicht abgeschlossen und damit auch noch nicht vollständig operativ. Aufgrund der hohen finanziellen Investitionen in das Projekt wie auch seiner grundrechtlichen Bedeutung widmete ihm die Geschäftsprüfungsdelegation auch im letzten Jahr grosse Aufmerksamkeit.
Der Bundesrat nahm Ende März zu den Empfehlungen im Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation Stellung. Grundsätzlich wurden sie durch den Bundesrat positiv aufgenommen und teilweise auch schon umgesetzt. So überprüfte das Bundesamt für Justiz, inwieweit die Tätigkeiten der Kommunikationserfassung im Ausland mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Es kam wie die Geschäftsprüfungsdelegation zum Schluss, dass die gesetzlichen Grundlagen in verschiedener Hinsicht zu präzisieren sind. Der Bundesrat sagte dies im Rahmen der nächsten Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu. Hinsichtlich der weiteren Empfehlungen der Geschäftsprüfungsdelegation - namentlich die Analyse der technologischen und finanziellen Risiken des Projektes Onyx, die Erarbeitung einer aktiven Informationspolitik über die Tätigkeiten im Rahmen von Onyx und die Strategie der Nachrichtendienste bezüglich der Informationsquellen - hat der Bundesrat Aufträge erteilt, deren Ausführung im Laufe dieses Jahres durch uns zu prüfen sein wird.
Ich kann Sie heute darüber informieren, dass wir seit Beginn des Jahres schon das neueste Informationskonzept zu Onyx wie auch die Analyse der technischen und finanziellen Risiken von Onyx mit den zuständigen Fachleuten diskutiert haben. Nachdem die Geschäftsprüfungsdelegation sich in der Vergangenheit insbesondere mit dem Aspekt der Rechtmässigkeit von Onyx befasst hat, steht für sie nun klar das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Systems im Vordergrund. Ein erster Leistungsausweis des Systems konnte bereits beraten werden, und wir werden auch den auf Frühling angekündigten neuen Leistungsausweis kritisch hinterfragen.
Eine weitere wichtige Entwicklung stellte aus der Sicht der Delegation die Tätigkeitsaufnahme der unabhängigen Kontrollinstanz dar. Dieses zwar verwaltungsinterne, jedoch nicht aus Personen der Nachrichtendienste bestehende Kontrollorgan prüft die Rechtmässigkeit der Funkaufklärungsaufträge. Es wird durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates bestimmt. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat ihre Feststellungen im Zusammenhang mit den Funkaufklärungsaufträgen der unabhängigen Kontrollinstanz vorgängig zu ihrer Tätigkeitsaufnahme zukommen lassen. Die unabhängige Kontrollinstanz stellt in ihrem ersten Kontrollbericht keine schwerwiegenden Verstösse fest. Gewisse Aufklärungsaufträge wurden jedoch nicht weitergeführt. Wir sind der Ansicht, dass die unabhängige Kontrollinstanz eine zweckmässige Begleitung der Aktivitäten von Onyx erlaubt und die Missbrauchsrisiken beschränkt. Wir werden die Arbeiten dieser Kontrollinstanz weiterhin verfolgen.
Zu den Kontakten des Strategischen Nachrichtendienstes und des Dienstes für Analyse und Prävention zum Ausland: Jedes Jahr nimmt die Geschäftsprüfungsdelegation Kenntnis von den Kontakten des Strategischen Nachrichtendienstes und des Dienstes für Analyse und Prävention zum Ausland. Im Berichtsjahr vertieften wir unsere Kontrolle, indem wir beim für die Auslandkontakte des Dienstes für Analyse und Prävention zuständigen Verbindungsbüro eine unangemeldete Kontrolle vor Ort durchführten und dabei Stichproben bezüglich Bewilligung der Kontakte vornahmen. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit im Jahr 1998 müssen Kontaktaufnahmen durch den Bundesrat bewilligt werden. Ziel dieser Bestimmung ist es, eine politische Kontrolle über potenziell heikle Verbindungen zu gewährleisten. Wir konnten bei unserer Kontrolle feststellen, dass die näher betrachteten Verbindungen rechtmässig sind.
Gewisse Auslandverbindungen des Dienstes für Analyse und Prävention stammen jedoch aus einer Zeit, wo die Kontaktaufnahmen noch nicht durch den Bundesrat bewilligt werden mussten. Im Gegensatz zum Strategischen Nachrichtendienst, der jährlich eine aktualisierte Liste all seiner Verbindungen mit ausländischen Diensten dem Bundesrat unterbreitet, wurde der Bundesrat bisher nicht vollumfänglich über die Auslandkontakte des Dienstes für Analyse und Prävention informiert. Diese Situation ist für uns nicht befriedigend, und entsprechend forderten wir den Vorsteher des EJPD auf, dem Bundesrat jährlich eine Liste aller Verbindungen des Dienstes für Analyse und Prävention mit dem Ausland zukommen zu lassen. Der Besuch vor Ort förderte auch zutage, dass die Archive des Verbindungsbüros nach fünf Jahren vernichtet werden, ohne dass ein Vernichtungsprotokoll erstellt wird. In beiden Fällen teilte der Vorsteher des EJPD die Sicht der Delegation und stimmte entsprechenden Änderungen zu. Wir werden auch hier die Umsetzung begleiten.
Eine weitere Auswahl der vielen Tätigkeiten der Geschäftsprüfungsdelegation finden Sie im Jahresbericht. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei Ihnen, Herr Bundespräsident, Vorsteher des VBS und gleichzeitig Vorsitzender des Sicherheitsausschusses des Bundesrates, für das konstruktive Verhältnis zur Geschäftsprüfungsdelegation im letzten Jahr bedanken, auch wenn Meinungsunterschiede aus [PAGE 10] systemimmanenten Gründen natürlich ab und zu vorhanden sind.