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Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-02-28

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-02-28

Wortprotokoll

Am 5. Oktober des vergangenen Jahres haben wir uns als Erstrat mit dem Rüstungsprogramm 2004 beschäftigt. Wir haben damals anstelle des vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredites von 647 Millionen Franken lediglich deren 518 Millionen bewilligt. Ausgeklammert wurde die Beschaffung von 12 Genie- und Minenräumpanzern im Betrag von 129 Millionen. Gleichzeitig haben wir in diesem Zusammenhang eine Motion angenommen, mit der der Bundesrat beauftragt werden sollte, den SiK beider Räte rasch einen Bericht zu unterbreiten, der es ermöglicht, im Rahmen des Armeeleitbildes eine Grundsatzdiskussion über die Gewichtung der Armeeaufträge und, daraus abgeleitet, über den notwendigen Umfang der Mittelausstattung der Aufwuchskerne Verteidigung zu führen. Vor diesem Hintergrund sollte dann die Beschaffung von Genie- und Minenräumpanzern erneut diskutiert werden; dies das Ergebnis dieser Beratung.

Im Nationalrat wurde das Rüstungsprogramm im Laufe der Wintersession beraten. Der Nationalrat bewilligte einen Verpflichtungskredit von 409 Millionen Franken. In Übereinstimmung mit unserem Rat wurde der Beschaffung von 12 Genie- und Minenräumpanzern nicht zugestimmt.

Der Nationalrat lehnte aber im Weiteren den Kauf von zwei Transportflugzeugen im Betrag von 109 Millionen gemäss Ziffer 2.5 der Botschaft ab. Damit besteht die Differenz zwischen unseren beiden Räten bezüglich der beiden Transportflugzeuge, und wir haben erneut darüber zu befinden.

Vorweg möchte ich noch darauf hinweisen, dass unsere Motion im Zusammenhang mit den Fragen bezüglich des Aufwuchskerns vom Nationalrat nicht angenommen worden ist; sie ist somit aus Abschied und Traktanden gefallen. Unsere Kommission hat es dennoch nicht als opportun erachtet, auf die Beschaffung der Genie- und Minenräumpanzer im Rahmen des Rüstungsprogramms 2004 zurückzukommen. Der Entscheid über einen derartigen erneuten Beschaffungsantrag soll vielmehr in einem der kommenden Rüstungsprogramme gefällt werden.

Im Nationalrat wurden im Wesentlichen folgende Argumente gegen den Kauf der zwei Transportflugzeuge ins Feld geführt: Zum einen wurde die Beschaffung mit dem Hinweis bekämpft, diese Flugzeuge würden vorwiegend im Zusammenhang mit Auslandeinsätzen verwendet, was aus prinzipiellen Gründen abgelehnt wurde. Zum anderen wurde erklärt, dass die Zeit für die Beschaffung der beiden Casa C-295M nicht reif sei; vorerst sei vielmehr die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit anderen Staaten zu prüfen und ebenso eine Leasingvariante. Bezweifelt wurde auch die Typenwahl. Auch die grundsätzliche Notwendigkeit wurde infrage gestellt, verbunden mit dem Hinweis, dass dieses Geld besser für zivile, friedenspolitische Zwecke einzusetzen sei.

Die Mehrheit unserer Kommission - um das Ergebnis vorwegzunehmen - beantragt Ihnen, an unserem Entscheid festzuhalten und damit den Kauf von zwei Transportflugzeugen zu bewilligen. Anlässlich der Beratungen in der Herbstsession 2004 habe ich die Gründe, welche für die Beschaffung sprechen, einlässlich dargelegt.

Ergänzend oder zusammenfassend ist noch Folgendes zu bemerken: Was die Einsatzmöglichkeiten dieser Maschinen bzw. deren Bedarf und den Nutzen für unser Land betrifft, ist es verfehlt, nur auf die Friedensförderungsoperationen im Ausland zu fokussieren.

Auf die verschiedenen departementsübergreifenden Einsatzmöglichkeiten - ich denke da beispielsweise an die Evakuation von Schweizer Staatsbürgern, an Ausschaffungsaktionen, an Passagierflüge im Rahmen des Lufttransportdienstes des Bundes und an andere Einsätze - und das damit verbundene Sparpotenzial ist bereits hingewiesen worden. Hervorzuheben ist insbesondere auch der humanitäre Hilfseinsatz zugunsten der Uno, der Deza und anderer Organisationen. Eigene Lufttransportkapazitäten sind dabei sehr hilfreich. Zu nennen wären beispielsweise Personal- und Materialtransporte wie im Falle der Unterstützung Portugals bei den Waldbränden; zu denken wäre auch an humanitäre Hilfseinsätze der Rettungskette Schweiz wie bei den Erdbeben in Algerien oder in der Türkei. Die Mehrheit hat sich davon überzeugen lassen, dass derartige Einsätze mit Transportflugzeugen auch im Rahmen der Hilfeleistung nach dem Seebeben in Asien durchaus sinnvoll gewesen wären.

Die Mehrheit der Kommission vertritt nach wie vor die Auffassung, dass mehrere unterschiedliche sinnvolle Einsatzbereiche bestehen und dass die diesbezüglichen Bedürfnisse bei einer längerfristigen Betrachtungsweise auch unter Kostengesichtspunkten mit eigenen Transportflugzeugen besser abgedeckt werden können. Ich habe bereits im vergangenen Herbst auf den Vergleich Miete/Kauf und damit auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen hingewiesen. Diese haben uns davon überzeugt, dass der Kauf auch unter diesem Gesichtspunkt zu verantworten ist. Die Leasingvariante zeigt, dass mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen wäre. Was die nach wie vor gehörte Kritik an der Typenwahl anbelangt, war diese im Nationalrat für die Ablehnung keineswegs ausschlaggebend.

Als in Flugzeugfragen nicht ausgewiesene Fachleute haben wir uns davon überzeugen lassen, dass das Transportflugzeug Casa C-295M für den vorgesehenen Zweck tauglich ist. Zu unterstreichen ist bei anderen ins Feld geführten Modellen, dass selbstverständlich jeweils Gleiches mit Gleichem zu vergleichen ist. Dies betrifft die Transportkapazität, die Reichweite, den tatsächlichen Verwendungszweck und insbesondere auch die Kosten. Mit anderen Worten: Es geht nicht an, einen Mercedes mit einem Mittelklasseauto zu vergleichen - obwohl es sich ja in beiden Fällen um ein Motorfahrzeug handelt. In Anbetracht der knappen Ressourcen haben der Anschaffungspreis und die Wirtschaftlichkeit den Beschaffungsentscheid eben massgeblich beeinflusst. Der Nachteil der geringeren Reichweite wird nach Auskunft der Fachleute durch eine entsprechende Handlungsflexibilität wettgemacht.

Wichtig scheinen mir eben auch die Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit zu sein: Die Ereignisse in Asien haben gezeigt, dass das alleinige Abstellen auf anderweitige Transportleistungen in Krisen- und Katastrophensituationen zu Engpässen führt. Verschiedentlich ist auch darauf hingewiesen worden, dass der europäische Lufttransportpool den für unser Land bestehenden Bedarf allein nicht zu decken vermöchte. Erneut ist zur Kenntnis zu nehmen, dass es um den Kauf von militärischen Transportflugzeugen geht; es geht deshalb nicht um eine Schönwettersituation.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, aus folgenden Gründen am Beschaffungsentscheid bezüglich der beiden Transportflugzeuge festzuhalten: Die Verfügbarkeit und die Bereitschaft werden durch die grössere Flexibilität und Sicherheit während des ganzen Jahres gewährleistet. Es besteht ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bei diesen beiden Flugzeugen. Nicht planbare Ereignisse können besser bewältigt werden. Dank dem mit dem Kauf gewonnenen, verbesserten Handlungsspielraum und der Unabhängigkeit werden weniger Fremdleistungen benötigt. Durch den Beitritt zum Lufttransportpool wird eine grössere Flexibilität geschaffen. Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten lassen den Bedarf als ausgewiesen erscheinen.

Im Namen der Mehrheit der Kommission ersuche ich Sie, unserem Antrag und damit der Beschaffung von zwei Transportflugzeugen zuzustimmen.