Lexipedia

Hofmann Hans · Ständerat · 2005-03-01

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-01

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten. Ich gehöre zur Kommissionsmehrheit, die einstweilen nur dem Antrag des Bundesrates zustimmen und über die weiteren anstehenden Eisenbahnprojekte im Rahmen einer Gesamtschau im Jahre 2007 beschliessen will. Bundesrat Leuenberger wie auch der Direktor des BAV haben uns in der Kommission zugesichert, dass diese Gesamtschau dem Parlament im Jahre 2007 vorliegen werde, und so haben wir es jetzt auch gesetzlich festgehalten. Das heisst, dass die Vernehmlassung dazu bereits im nächsten Jahr erfolgen muss, und zwar zum Zeitpunkt, in dem der Bundesrat auch den neuen Leistungsauftrag an die SBB verabschiedet. Denn zwischen den beiden Erlassen besteht ein zwingender Zusammenhang. Sollen gewisse wirklich dringliche Vorhaben bereits im Leistungsauftrag an die SBB oder eher in der Gesamtschau enthalten sein? Der Kommission müssen deshalb bei der Beratung des neuen Leistungsauftrages an die SBB auch jene Vorhaben bekannt sein, die dann in der Gesamtschau enthalten sind.

Diese Gesamtschau oder Auslegeordnung, wenn Sie so wollen, wird uns der Bundesrat in Form eines Gesetzes vorlegen, das Folgendes enthalten muss und auch enthalten wird: erstens eine Verzichtplanung - das betrifft derzeit noch geplante Neu- und Ausbaustrecken, auf die definitiv verzichtet werden soll, der Hirzel steht da ja beispielsweise zur Diskussion -; zweitens eine klare Priorisierung mit einem verbindlichen Etappierungs- und Terminplan; und drittens die entsprechenden Finanzierungsbeschlüsse. Dann hat das Parlament das Sagen und kann verbindlich entscheiden, was wann und wo gebaut wird. Das ist noch lange früh genug, denn mindestens in den nächsten vier Jahren werden so oder so bei keinem dieser zusätzlichen Vorhaben schon die Bagger auffahren. Wir sollten jetzt nicht erneut in eine - entschuldigen Sie den Ausdruck - Jekami-Strategie verfallen, also jedem etwas geben, damit dann alle zufrieden sind. Mit solchem Tun haben wir in der Vergangenheit ja enorme und teilweise unnötige Kosten verursacht, die uns heute vor gewaltige Finanzierungsprobleme stellen; ich brauche nicht zu sagen, woran ich denke, es wurde bereits erwähnt.

Das Parlament sollte sich nicht zur Exekutive machen, das ist noch selten gut herausgekommen. Es ist ganz klar Aufgabe der Exekutive, also des Bundesrates, zusammen mit den Kantonen und den SBB die erforderlichen Abklärungen zu treffen und dem Parlament, wie erwähnt, die konkreten Vorschläge zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Wir können heute zusätzlich zum Antrag des Bundesrates beschliessen, was wir wollen, aber glauben Sie mir, wir ändern damit an den Ausführungsterminen gar nichts, im Gegenteil: Würden wir beispielsweise dem Nationalrat folgen oder dem Antrag Jenny - ergänzt um den mir sicher sympathischen Antrag Bürgi - zustimmen, bräuchte der Bundesrat diese Gesamtschau zuhanden des Parlamentes nicht mehr zu erarbeiten. Das Parlament hätte dann fast alles vorweggenommen, ohne im eigentlichen Sinne etwas Konkretes zu veranlassen. Wir würden die Strecken und den Kredit sowie einen völlig illusorischen Termin für den Baubeginn und den Abschluss beschliessen, und dann meldeten wir uns ab! Über die Prioritäten, über den konkreten Zeitpunkt der Ausführung, entschiede dann allein der Bundesrat. So steht es im FinöV-Gesetz, das wir soeben angepasst haben. Ich zitiere Artikel 3 Absätze 1 und 2: "Der Bundesrat genehmigt die Bauetappen und bestimmt den zeitlichen Ablauf. Der Bundesrat orientiert die eidgenössischen Räte mit dem Geschäftsbericht über den Stand der Verwirklichung des Konzeptes."

Wir sollten deshalb nicht jetzt schon alles beschliessen - sonst werden wir nur noch darüber informiert, was der Bundesrat gerade macht -, sondern wir sollten heute doch möglichst wenig beschliessen, vom Bundesrat aber sehr rasch diese Gesamtschau verlangen. So könnten die eidgenössischen Räte nicht nur über die Vorhaben und deren Finanzierung, sondern auch über die Prioritäten und die Etappierung, also über die Ausführung, entscheiden. Der Bundesrat hat dann unsere Beschlüsse genau so zu vollziehen. Je mehr wir heute schon beschliessen, desto weniger können wir punkto Dringlichkeit und Etappierung konkret mitbestimmen. Genau das aber will die Kommissionsmehrheit mit ihrem Antrag vermeiden, dafür den Bundesrat aber verpflichten, uns in spätestens zwei Jahren die Gesamtschau vorzulegen.

Mit dem Beschluss des Nationalrates oder mit einem erweiterten Antrag Jenny würde sich das Parlament praktisch abmelden und dem Bundesrat Carte blanche geben. Wollen wir das? Wir sollten meines Erachtens den Weg der Vernunft gehen und uns dem Antrag des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit anschliessen.

Ich bitte Sie hiermit, das auch zu tun.

Zum Ergänzungsantrag Bürgi werde ich mich in der Detailberatung noch kurz äussern.

Hofmann Hans · Ständerat · 2005-03-01 | Lexipedia | Lexipedia