Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-03-01
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-01
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen, Herr Vizepräsident, für dieses Vorgehen. Wir müssen, wie gesagt, die Gesamtübersicht haben; diese beiden Anträge greifen ineinander.
Zur Einleitung noch etwas zum Herrn Kommissionspräsidenten: Ich bin ihm sehr dankbar, dass er einleitend erklärt hat, es gehe um den Anschluss der Schweiz - der Schweiz! - an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz. Ich teile seine Auffassung vollumfänglich. Aber bei diesem Anschluss der Schweiz darf man nicht vergessen, dass es auch Regionen gibt, die mehr oder weniger betroffen sind. Sie können davon ausgehen: Ich habe keine "Kirchturmssichtweise", sondern ich sehe das ganze Bild. Aber ich spreche jetzt zu zwei Gesichtspunkten, die eher regionaler Natur sind.
Dieser HGV-Anschluss wird ja in diesem Rat nicht zum ersten Mal diskutiert. Ich habe mich schon verschiedentlich zu Wort gemeldet, und zwar insbesondere in Zusammenhang mit der Anbindung der Ostschweiz. Der Bundesrat hat nun mit seiner Botschaft den vielen Worten endlich Taten folgen lassen. Ich muss Ihnen eingestehen, Herr Bundesrat, diese Taten des Bundesrates und damit auch die Tat der Kommissionsmehrheit befriedigen mich in keiner Art und Weise. Ich halte das als generelle Beurteilung fest. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dieser Etappierung wichtige Bestandteile dieses Anschlusses an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Das ist für mich eine unumstössliche Tatsache. Ich habe meine Unzufriedenheit einleitend bereits zum Ausdruck gebracht - und auch in einem gewissen Sinne meine Frustration; ich muss das ganz klar sagen. Ich werde jetzt aber etwas konkreter.
Ich unterstütze in erster Linie vorbehaltlos den Antrag der Minderheit der Kommission, mit dem zusätzlich sechs Objekte in die erste Ausbauphase aufgenommen werden. Dieser Antrag, der mit einer Aufstockung des Verpflichtungskredites von 665 auf 990 Millionen Franken verbunden ist, deckt sich ja auch mit der Auffassung verschiedener regionaler Verkehrsdirektorenkonferenzen. Die Argumente brauche ich nicht zu wiederholen; Sie kennen sie. Die Argumente verschiedener Votanten werden das auch noch untermalen. Ich für meinen Teil beschränke mich im Zusammenhang mit dem Minderheitsantrag, den ich vorbehaltlos unterstütze, auf die Feststellung, dass an diesem Antrag kein Weg vorbeiführen kann. Ich darf doch mit Zuversicht hoffen, dass der Ruf der Kantone nicht ungehört bleiben wird. So viel zum Minderheitsantrag betreffend den HGV-Anschluss.
Ich möchte eines unterstreichen, verehrter Herr Kollege Escher: Selbstverständlich sind wir nicht die reinen Vollzugsorgane der Kantone; es geht hier nicht darum, dass wir in Achtungsstellung vor den Kantonen verharren und das tun, was sie wollen. Aber es geht hier um etwas ganz Entscheidendes, und zwar um etwas staatspolitisch Entscheidendes: Es geht um das Einlösen von Zusicherungen, Zusicherungen notabene, die anlässlich einer Volksabstimmung gemacht worden sind. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Glaubwürdigkeit des Bundes gegenüber den Kantonen. Das steht heute auf dem Spiel. [PAGE 33]
Bei meinem Antrag, über den im Rahmen des Verpflichtungskredites zu befinden sein wird, handelt es sich gleichsam um eine blosse Nachbesserung des Minderheitsantrages.
Im Objektkredit, wie ihn die Kantone vorgeschlagen haben und wie er jetzt im Minderheitsantrag aufgenommen worden ist, fehlt nun ausgerechnet die von den SBB - nicht von Bürgi! - als Nadelöhr bezeichnete Strecke Zürich-Winterthur. Hier konkurrenzieren auf den beschränkt verfügbaren Trassees Fernverkehrszüge mit S-Bahn und Güterzügen. Bei der Strecke Zürich-Flughafen-Effretikon-Winterthur handelt es sich zweifellos um einen der grössten Engpässe im schweizerischen Schienennetz. Wissen Sie, dass in Spitzenzeiten pro Stunde in einer Richtung 18 Züge durch den Engpass Effretikon fahren? Es bestehen auch keine Zweifel daran, dass es sich mit rund 82 000 Fahrgästen pro Tag um den am stärksten belasteten teilweise zweispurigen Korridor in der Schweiz handelt. Aus eigener Erfahrung weiss ich, wie stark diese Züge besetzt sind. Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass die Zahl der Fahrgäste der S-Bahn Zürich seit deren Start 1990 um hundert Prozent zugenommen hat. Wahrlich ein Erfolg! Bei den Fernverkehrszügen, von denen wir heute sprechen, dürfte sich die Entwicklung in ähnlichen Grössenordnungen bewegen. Alle Prognosen deuten auf ein weiteres starkes Wachstum des Schienenverkehrs hin.
Es liegt auf der Hand, dass in Anbetracht dieser Situation speziell in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau die Alarmglocken geläutet haben, weil bei den vom Nationalrat beschlossenen 1,3 Milliarden Franken der Ausbau der Strecke Zürich-Winterthur mit eingeschlossen ist, nicht aber beim Minderheitsantrag hier im Ständerat. Sie kennen die Argumentation, ich verweise auf das Schreiben der zuständigen Departementsvorsteher aus diesen Kantonen. Die Karte, die Sie erhalten haben, ist doch sehr eindrücklich. Haben Sie schon einmal zur Kenntnis genommen, was die Zugfrequenzen in dem von mir angesprochenen Netzbereich bedeuten? Ich verweise Sie in diesem Zusammenhang auch auf den Beitrag von Frau Regierungsrätin Rita Fuhrer in der "NZZ" vom 15. Februar 2005. Unter dem Titel "Bahnprioritäten richtig setzen" hat sie Folgendes festgestellt: "Wer sich dafür stark macht, dass der Ausbau der Strecke Zürich-Winterthur nicht einfach sang- und klanglos aus der HGV-Vorlage gestrichen wird, tut" - das möchte ich unterstreichen - "damit nicht in erster Linie Zürich einen Gefallen, sondern erkennt ganz einfach die Realitäten." Diese Realitäten bestehen darin, dass ohne entsprechende Massnahmen auf dem teilweise zweispurigen Korridor beim Engpass Effretikon keine zusätzlichen Züge mehr geführt werden können.
Was dies für Folgen hat, wird ersichtlich, wenn man weiss, dass praktisch die gesamte Ostschweiz, vom Thurgau über St. Gallen bis hin zu Teilen von Schaffhausen, sowie der mit der HGV-Vorlage angesprochene internationale Verkehr nach München im Zusammenhang mit dieser Linie stehen. Es darf doch nicht wahr sein, dass ausgerechnet bei der nachfragestärksten Fernverkehrslinie St. Gallen-Zürich-Genf ein Nadelöhr in Kauf genommen wird, das die Bedürfnisse des internationalen Schienenverkehrs aufs Stärkste beeinträchtigt. Bezüglich der Notwendigkeit des vom Nationalrat in den HGV-Kredit miteinbezogenen Ausbaus der Strecke Flughafen Zürich-Winterthur im Betrag von 100 Millionen Franken dürften deshalb im Ernst keine Zweifel bestehen.
Herr Kollege Escher, mein Antrag steht in untrennbarem, in engstem Zusammenhang mit dem Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz. Es geht hier um die Beseitigung eines im gesamtschweizerischen Interesse liegenden Engpasses. Deshalb müssen dieser Betrag und dieser Ausbau wie die Projekte der Minderheit in die erste Phase aufgenommen werden.
Selbstverständlich, Herr Bundesrat, Damen und Herren Mitglieder der Kommissionsmehrheit, bin ich mir bewusst, dass Sie mir jetzt erklären werden, es fehle die Finanzierbarkeit. Aufgrund meiner verschiedenen Interventionen diesbezüglich in diesem Rat erkläre ich stur - stur! -, dass ich für diese Argumentation auf beiden Ohren taub bin. Im Sinne eines ceterum censeo rufe ich erneut in Erinnerung, dass Volk und Parlament im Jahre 1998 wissentlich und willentlich 1,2 Milliarden Franken für derartige Bauten vorgesehen haben.
Herr Kollege Jenny hat die Botschaft zitiert, ich brauche das nicht zu wiederholen. Für mich steht ganz einfach fest: Wer jetzt diesen Betrag halbiert - ich muss ja vorsichtig umgehen mit dem, was ich jetzt sage, aber dieses Mal trifft es zu -, missachtet den Volkswillen in krassester Art und Weise! Wir haben beim letzten Geschäft, den Änderungen bei der Finanzierung der FinöV-Projekte, von den Problemen mit der Finanzierung gehört. Ich muss Ihnen sagen, die Finanzprobleme bei den FinöV-Projekten bleiben bestehen, mit oder ohne diesen Minderheitsantrag, ergänzt durch meinen Antrag.
Jetzt komme ich nicht darum herum - Herr Kollege Brändli hat auch schon etwas in diesem Sinne gesagt -, zu sagen: Wir sind eben schon etwas lange, vielleicht zu lange, in der Politik, deshalb haben wir eine Geschichte. Ich habe eine Geschichte; als junger Regierungsrat war ich mit der Frage konfrontiert: Wo geht die Alpentransversale durch? Die Ostschweiz hat sich bekanntlich für eine andere Linie stark gemacht. Wir sind dann auf den Gotthard eingeschwenkt, und als Dank haben wir noch den Lötschberg erhalten, wir Ostschweizer.
Ich mache nicht weiter in Geschichte. Geschichte ist mein Hobby, aber die Geschichte wird dann irgendwann einmal das Urteil fällen, ob die Neat-Entscheide klug waren. Lassen wir das offen! Aber wesentlich - jetzt komme ich zum Wesentlichen - ist die Tatsache, dass bei dieser Ausgangslage, das darf man nicht vergessen, die Zustimmung der Ostschweiz zur Finanzierung der grossen Eisenbahnprojekte ganz wesentlich von der HGV-Zusicherung abhing. Es wäre deshalb im wahrsten Sinne des Wortes ein Wortbruch, wenn man nun den HGV-Kredit allzu stark kürzen würde, gestützt auf die Geschichte.
Das HGV-Programm ist - das kommt noch hinzu - das mit Abstand günstigste Vorhaben der vier FinöV-Grossprojekte. Zudem haben diese HGV-Anschluss-Projekte einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen; das wurde auch schon gesagt. Denken Sie auch daran, dass man für den gesamten FinöV-Aufwand - ich weiss nicht, ob es stimmt - von rund 30 Milliarden Franken spricht. Daran gemessen sind 1,3 Milliarden rund 4 Prozent. Deshalb kann man auch nicht argumentieren, die Finanzierung der FinöV-Projekte stehe und falle mit diesem Betrag.
Abstriche bei diesem Betrag sind staats-, regional- und verkehrspolitisch nicht zulässig. Die Politik wäre gegenüber den betroffenen Landesteilen nicht mehr glaubwürdig, und ich sage noch Folgendes: Es geht nicht an, dass wegen den überbordenden Neat-Kosten und den nach wie vor bestehenden Sonderwünschen im Bereich der Neat ausgerechnet bei den HGV-Anschlüssen gespart wird. Ich für meinen Teil - und damit weiss ich auch einen schönen "Rest" der Ostschweiz hinter mir - nehme es nicht hin, dass wir das Neat-Loch ausbaden müssen. Die Finanzierung der HGV-Anschlüsse ist nun das letzte der vier Eisenbahn-Grossprojekte, das dem Parlament mit der Botschaft zum Entscheid vorgelegt wird, und offenbar soll auch hier wieder nach dem Grundsatz vorgegangen werden: Den Letzten beissen die Hunde.
Ich bitte Sie, daran zu denken, dass alles, was Rang und Namen hat, auf Öffnung der Grenzen und Märkte hin tendiert. Die reduzierte HGV-Vorlage und insbesondere der Verzicht auf den Ausbau des Nadelöhrs Zürich-Winterthur stehen zu derartigen Aussagen in diametralem Gegensatz. Inakzeptabel wäre auch der Hinweis, es handle sich bei dem von mir geforderten Ausbauvorhaben um ein nicht baureifes Projekt. Wir haben gehört, es sei sehr vieles noch nicht baureif.
Mir ist bekannt, dass Pläne für Ausbauten zwischen Flughafen Zürich und Winterthur seit Jahren bestehen. Bereits Anfang der Neunzigerjahre soll der Brüttenertunnel, ein an sich baureifes Projekt, wegen Finanzierungsschwierigkeiten beim Bund gestoppt worden sein. Es bestehen aktualisierte Planstudien, welche von den SBB und dem Kanton Zürich erarbeitet worden sind. [PAGE 34]
Es ist auch nicht so, dass diese 100 Millionen Franken keinen Sinn machen würden. Die bisherigen Abklärungen der SBB und des Zürcher Verkehrsverbundes haben ergeben, dass sich das Ausbauvolumen unter Berücksichtigung sämtlicher Verkehrsarten zwischen 200 und 400 Millionen Franken bewegen dürfte. Das Bundesamt für Verkehr beziffert den zur Entflechtung der internationalen Züge notwendigen Minimalbetrag auf 100 Millionen Franken, und bei dem von mir beantragten Betrag, also diesen 100 Millionen aus dem HGV-Kredit, handelt es sich deshalb um eine entscheidende Anschubfinanzierung, damit zusammen mit den zusätzlichen Mitteln der SBB und der Kantone dieser Engpass möglichst rasch behoben werden kann.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung zu den interessanten Ausführungen von Kollege Pfisterer zur letzten Vorlage. Ich teile natürlich seine Auffassung, dass an sich eine Gesamtschau mit konkreteren Lösungen der Finanzierungsprobleme wünschbar wäre - auch unter dem Gesichtspunkt von Artikel 3, den wir bei der letzten Vorlage verabschiedet haben, wonach bis 2007 eine Gesamtschau erarbeitet werden soll. Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, dass dann die aus der ersten Etappe HGV ausgeschalteten Projekte noch zu finden sind.
Kollege Escher, ich würde mich hüten, zu sagen, dass die Kommission unredlich handle, wenn sie zwei Etappen macht. Das würde ich der Kommission nie unterstellen! Aber es gilt auch hier die normative Kraft des Faktischen. Weil auch in zwei Jahren dieselben Finanzprobleme bestehen, fehlt mir eben der Glaube, dass die zweite Etappe je realisiert wird.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, und ich bitte Sie, in erster Linie dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Ich bitte Sie auch, meinen Zusatzantrag für 100 Millionen Franken zur Beseitigung dieses Engpasses zu unterstützen. Sie brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben.