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Fetz Anita · Ständerat · 2005-03-02

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02

Wortprotokoll

In Artikel 26 haben Sie den Programmauftrag für die SRG definiert. Dabei haben Sie ihr auch einen Kulturauftrag gegeben: Sie soll Schweizer Kultur in Film, Literatur und Musik besonders berücksichtigen. In Artikel 27 geht es um die Konzessionierung, und mein Anliegen ist es, nicht nur zu deklarieren, dass die SRG Schweizer Kultur fördert und sichtbar bzw. hörbar macht, sondern man soll dazu auch Mindestanteile vorschreiben können. Das soll Bestandteil der Konzession sein können. Das ist in Absatz 3 Buchstabe c bereits enthalten; ich möchte aber aus der Kann-Formulierung eine Soll-Formulierung machen.

Ich bin der Meinung, dass für das Schweizer Musikschaffen ebenfalls gelten sollte, was für das Filmschaffen recht und billig ist. In Artikel 7 haben Sie ja auch einen bestimmten Anteil definiert, der für das Filmschaffen zur Verfügung gestellt werden soll. Man kann auf Verordnungsstufe definieren, wie viel es ist, aber man sollte es machen; es sollte nicht nur eine Kann-Formulierung sein. Ich bin im Übrigen auch der Meinung, dass das nicht nur für die SRG, sondern für alle gelten soll, die vom Gebührensplitting profitieren. Darum habe ich Ihnen weiter hinten einen entsprechenden Antrag gestellt, der dasselbe verlangt. [PAGE 71]

Es geht also darum, dem schweizerischen Kulturschaffen zu garantieren, dass es abgebildet wird, nicht nur in Form von Filmen, sondern auch in Form von Schweizer Musik und Literatur. Das soll auch zum Programmauftrag gehören und muss in der Konzessionierung berücksichtigt werden.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu meinem Antrag.