Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-03-02
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Der zweite Teil dieses Antrages der Mehrheit - "unter Berücksichtigung .... des Angebotes anderer Veranstalter" - ist unter Konkurrenzbedingungen eine sehr, sehr interpretationsbedürftige Bestimmung. Ich bin jetzt extrem: Das würde also heissen, dass der Bundesrat durch diesen Paragraphen aufgefordert wäre, der SRG einen Programmauftrag zu erteilen, überall dort tätig zu werden, wo keine Privaten tätig werden. Das kann ja nicht die Meinung sein, das kann niemand ernsthaft gewollt haben. Aber wenn man diesen Text so liest, könnte man zu dieser etwas abwegigen Interpretation kommen.
Es obliegt hier dem Vertreter des Bundesrates nun doch, ein für alle Mal Klarheit zu schaffen. Der Programmauftrag an die SRG wird natürlich von sehr vielen Kriterien abhängig sein; aber das wörtlich abzugrenzen, abhängig zu machen [PAGE 70] von dem, was da sonst noch vorhanden ist, das kann niemand ernsthaft wollen. Das allein genügt mir persönlich nach wie vor, um mich zur Minderheit zu bekennen. Nachdem ja das Risiko nie ganz auszuschliessen ist, dass die andere Fassung beschlossen wird, möchte ich im Sinne einer Schadensbegrenzung den Herrn Bundesrat dringend bitten, Elemente für eine vernünftige Interpretation und Anwendung der Bestimmung "unter Berücksichtigung .... des Angebotes anderer Veranstalter" zu liefern und in etwa zu sagen, wie er dann vorzugehen gedenkt.
Ich bitte Sie aber um der Klarheit willen nach wie vor, bei der Minderheit zu bleiben.