Hofmann Hans · Ständerat · 2005-03-02
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich habe in der Kommission diesen Minderheitsantrag mitunterzeichnet. Im Nachhinein muss ich feststellen, dass ich offensichtlich einen Fehler gemacht habe. Leider kommt das bei mir vor, ich hoffe, nicht allzu häufig. Ich habe diesen Antrag unterzeichnet, weil es mir an sich sympathisch und richtig schien, dass die Veranstalter von ausländischen Programmfenstern, die auch noch im Ausland produzierte redaktionelle Beiträge verbreiten, etwas mehr an die Förderung der Schweizer Produktionen und des Schweizer Filmes bezahlen sollen.
Mittlerweile wurde es rechtlich abgeklärt. Ich habe ein Gutachten von Professor Doktor Rolf H. Weber, Ordinarius für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, bekommen, der zum Schluss kommt, dass Artikel 7 Absatz 3 in der Version der Kommissionsminderheit klar gegen die Bundesverfassung sowie gegen staatsvertragliche Verpflichtungen der Schweiz verstösst. Artikel 93 der Bundesverfassung gibt keine Kompetenz zur Regelung der Werbeakquisition durch Schweizer Firmen. Bei der Regelung ausländischer Fernsehveranstalter geht das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen als völkerrechtlicher Vertrag Artikel 93 der Bundesverfassung vor. Dieses europäische Übereinkommen sieht keine Kompetenz für die Veranstalter vor.
Also, wie Kollege Leuenberger sagt: Es bringt nichts, einen Streit vom Zaun zu brechen, von dem man schon weiss, [PAGE 57] dass man ihn verlieren wird. Haben Sie Verständnis, dass ich aus diesen rechtlichen Gründen hier von der Minderheit zur Mehrheit hinüberschwenke.