Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-03-02
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Als Präsident der Schweizer Werbung, welche direkte Interessen hat, habe ich mich hier zurückgehalten und habe auch keine Anträge gestellt, auch mit Blick darauf, dass die direkt interessierten Kreise ihre Anträge selbst gestellt haben oder versucht haben, sie einzubringen. Nachdem aber Herr Stähelin hier einen Antrag gestellt hat, möchte ich diesen doch unterstützen, und zwar aus folgendem Grund: Wenn Sie Artikel 10 Absatz 5 anschauen, dann stellen sie fest, wie Herr Stähelin gesagt hat, dass der Anwendungsbereich völlig unbeschränkt ist. Es gibt zwei Jalons: den Schutz der Gesundheit und den Schutz der Jugend. Wenn Sie aber Absatz 1 Literae a und b anschauen, sehen Sie, dass die problematischsten Bereiche hinsichtlich Jugend- und Gesundheitsschutz bereits erledigt sind. Die Tabakwerbung ist vollständig untersagt, und im Alkoholbereich haben wir in Litera b genau diese Vorschrift: "Der Bundesrat erlässt zum Schutz der Gesundheit und der Jugend weitere Einschränkungen." Im Alkoholbereich haben wir das also bereits.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was ist denn sonst noch an Werbeverboten im Köcher? Aufgrund der ganzen Debatte, welche wir jetzt zur Kinderobesität haben, kann ich mir vorstellen, dass die Zuckerbäcker, die Chocolatiers und solche Leute drankommen. Aber ich glaube, das sind Dinge, bei denen wir noch einmal über die Bücher gehen müssen. Einfach so einen Blankoscheck zu geben ist etwas einfach. Die wirklich problematischen Dinge sind in Absatz 1 bereits hinreichend geregelt.
Ich unterstütze den Antrag Stähelin auf Streichung.