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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-05

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Streichung dieser Bestimmung aus der Sicht des Klientenschutzes nicht wünschenswert wäre. Ich möchte Ihnen beliebt machen, diese Differenz zum Nationalrat nicht aufrechtzuerhalten.

Ich bitte Sie, dem Nationalrat zuzustimmen.