Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-02
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Es geht um die Lockerung von Werbevorschriften. Wenn eine solche Lockerung eingeführt wird, dann profitieren davon natürlich nicht nur die SRG und die schweizerischen Veranstalter, sondern eben auch die ausländischen Veranstalter, die via ihre Fenster in die Schweiz hinein senden. Der Nationalrat hat versucht, das Problem zu lösen, indem er die ausländischen Werbe- und Programmfenster denselben strengen Vorschriften, wie sie für die SRG gelten, unterworfen hat. Das geht aber rechtlich gesehen nicht; das ist international-rechtlich kaum haltbar.
Das hat Ihre Kommission gesehen. Sie hat lange darüber diskutiert und jetzt auf eine Regelung verzichtet, nach der die ausländischen Veranstalter eine gezielte Benachteiligung erleiden müssen. Dafür hat sie eine andere Lösung gewählt: Sie hat nämlich einfach sämtliche Fernsehprogramme auf sprachregionaler oder nationaler Ebene dem Verbot unterzogen. Es ist einfach für alle verboten und darum wieder rechtsgleich. Wenn ich sage "für alle verboten", dann gilt das für RTL und M6, also die ausländischen Veranstalter, aber eben auch für die schweizerischen: SRG, Star TV, Teleclub. Früher hätte es auch für Tele24 oder TV3 gegolten.
Rechtlich ist der Vorschlag nicht mehr problematisch, nur gehen jetzt all die Liberalisierungsschritte, die wir eigentlich einführen wollten, wieder verloren.
Das ist eigentlich der politische Entscheid, den Sie fällen müssen. Denken Sie daran: Es geht auch um allfällige neue Marktteilnehmer. Es wird ja immer wieder beschworen, man solle weitere sprachregionale Veranstalter zulassen. Die haben es schwierig. Auf der sprachregionalen oder nationalen Ebene ist diese Liberalisierung viel wichtiger als auf der lokalen. Auf der lokalen Ebene ist der Zugang zur Werbung, wie Herr Bieri gesagt hat, zum Teil eben viel einfacher. Es ist abgesehen davon auch billiger, einen lokalen Sender zu betreiben. Von daher bin ich eigentlich froh, dass Herr Hess den Entwurf des Bundesrates wiederaufgenommen hat.