Brändli Christoffel · Ständerat · 2005-03-02
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich möchte jetzt hier nicht umfassend ausführen, warum diese Vorlage nötig ist. Ich glaube, die Veränderungen des Umfeldes machen diese Revision notwendig. Das Ziel unserer Politik muss die Behauptung einer starken Medienlandschaft gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland sowie die Erhaltung und Förderung der Vielfalt im Inland sein, und zwar im Rahmen eines umfassenden Service public. Es ist das grosse Problem, dass wir unsere Medienlandschaft gegenüber dem Ausland eigenständig behaupten und auf der anderen Seite natürlich im Inland eine Vielfalt bewahren wollen.
Betrachtet man nun die Arbeit der Kommission unter diesem Gesichtspunkt, so darf festgehalten werden, dass wesentliche Akzente zur Erreichung des obenerwähnten Zieles gesetzt wurden, auch wenn man natürlich darüber diskutieren kann, ob hier eine Überregulierung stattfindet oder nicht. Wenn man immer wieder hört, wie man jetzt in diesem Staat deregulieren solle, und dann mit diesem Gesetzespaket konfrontiert ist, kann man sich hier natürlich Fragen stellen. Ich meine aber trotzdem: Insgesamt ist die Vorlage gelungen. Ich möchte auch dem Bundesrat und den Mitgliedern der Verwaltung für die grosse Arbeit, die geleistet wurde, danken.
Man kann nun darüber philosophieren, ob die Macht der SRG zementiert und ausgebaut wird oder nicht. Fakt ist, dass eine starke SRG das Rückgrat für eine eigenständige Medienlandschaft im Bereich Radio und Fernsehen ist. Positiv an der Vorlage ist, dass mit verschiedenen Massnahmen versucht wird, auch für die übrigen Anbieter die Rahmenbedingungen wesentlich zu verbessern. In der Tat geht es ja nicht darum, die Privaten zu stärken, indem man die SRG schwächt, sondern ich meine, dass wir die Privaten mit guten Rahmenbedingungen fördern müssen, ohne dass wir die SRG infrage stellen.
Entscheidend in diesem Zusammenhang sind insbesondere die Regeln für die Werbung und das Sponsoring sowie die auf 2 bis 5 Prozent, eventuell sogar auf 3 bis 5 Prozent festgelegten Gebührenanteile. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mehrere heute gefährdete Unternehmen überleben und einen Beitrag an die Medienvielfalt leisten können. Entscheidend wird sein, welche Kriterien bei der Verteilung der Gebührenanteile angewendet werden, wobei ich meine, dass der Beitrag an die kulturelle Vielfalt im Lande von grosser Bedeutung sein wird.
Gestatten Sie mir nun noch eine Bemerkung zu Artikel 35 über die Organisation. Die Umsetzung der Organisationsfrage mit neuen rechtlichen Formen oder über den Leistungsauftrag scheint mir wesentlich zu sein. Die heutige Struktur mit unterschiedlichen, nicht transparenten und machtlosen regionalen Strukturen der SRG befriedigt nicht. Ich erwähne als Beispiel die Televisione della Svizzera Italiana (TSI), die sich in den letzten Jahren zunehmend zu einem Tessiner Fernsehen entwickelt hat. Graubünden verfügt nun aber nicht nur über italienischsprachige Talschaften mit einem ansehnlichen Teil auch der italienischen Bevölkerung in diesem Land; in Graubünden wird auch an allen Schulen die italienische Sprache als Frühsprache gelehrt. Graubünden ist in diesem Sinne neben dem Tessin ein wichtiger Bestandteil der italienischen Schweiz. Leider wird diese Tatsache weder bei der Besetzung der verantwortlichen Gremien noch bei der Berichterstattung aus dem Kanton ausreichend berücksichtigt.
Mit der Verstärkung der Redaktion in Chur um eine Person ist für uns aus Graubünden das Problem einer umfassenden Berichterstattung, die mit der aus dem Tessin gleichwertig ist, noch nicht erfüllt. Es kann nicht sein, dass die Italienisch sprechende Bevölkerung in Graubünden über die Ereignisse in Graubünden nicht gleichwertig informiert wird wie die Tessiner Bevölkerung über Tessiner Probleme. Es kann nicht angehen, dass drei politische Tessiner Parteien bestimmen, wer Graubünden in den Gremien der TSI vertreten soll. Es kann auch nicht sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TSI praktisch nur aus dem Tessin rekrutiert werden.
Ich hoffe, dass in diesem Sinne die Entscheidungsstrukturen sowie die Organisationsform nach Inkraftsetzung des neuen Gesetzes rasch überprüft und angepasst oder aber im Leistungsauftrag an die Televisione della Svizzera Italiana die entsprechenden Korrekturen vorgenommen werden. Nur dann machen die in Artikel 25ff. aufgeführten Ziele einen Sinn. Ich danke Herrn Bundesrat Leuenberger und seinen Mitarbeitern, wenn sie sich dieser Frage nach Inkrafttreten des Gesetzes, das wir heute beraten, annehmen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.