AB 53351
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Allen im Saal sind meine Interessenbindungen bekannt: Ich leite einen Regionalsender namens Tele Ticino und bin Präsident von Telesuisse, dem Verband der 18 Schweizer Regionalfernsehen, der im Hinblick auf diese Revision eng mit dem Verband Schweizer Privatradios zusammengearbeitet hat. Nichtsdestotrotz möchte ich mit Ihnen anhand dieser Gesetzesrevision versuchen, das Allgemeingut zu fördern und nicht die Interessen einzelner Veranstalter zu vertreten, sondern jene der Schweizer Zuhörer und Zuschauer.
Worum geht es eigentlich bei dieser Revision des Radio- und Fernsehgesetzes? Das Ziel der Übung besteht weder darin, die SRG irgendwie zu bestrafen, noch darin, ihr eine Art Heimatschutz zu gewähren. Ziel der Übung ist es auch nicht, irgendwelchen Privatanbietern Vorteile zu verschaffen oder einen Kampf der Privaten gegen den öffentlich-rechtlichen Veranstalter zu führen. Das Ziel der heutigen Revision besteht hingegen darin, in diesem Land die Rahmenbedingungen für eine ausgewogene Radio- und Fernsehlandschaft zu schaffen - eine Medienlandschaft, die die Meinungsvielfalt fördert und dem Schweizer Publikum eine möglichst breite Palette an Angeboten sichert. Diesem Publikum wollen wir ständig Schweizer Inhalte - Schweizer Politik, Schweizer Kultur, Schweizer Musik - anbieten, und dies auf allen Ebenen: auf der lokal-regionalen, der sprachregionalen und der nationalen Ebene. Das Publikum hat Anrecht darauf, von schweizerischen elektronischen Medien über das Zeitgeschehen gut informiert und unterhalten zu werden und seine Aufmerksamkeit nicht mehrheitlich ausländischen Sendern widmen zu müssen.
Zu diesem Zweck brauchen wir an erster Stelle einen starken nationalen Service public, also eine starke SRG, die den nationalen Zusammenhalt fördert, die Minderheiten gleichwertig behandelt, solide Brücken zwischen den Kulturen sowie den verschiedenen Landesteilen pflegt, der ausländischen Konkurrenz effizient widersteht und letztlich auch die Stimme der Schweiz im Ausland hörbar macht. Man merke, dass dies der einzige konkrete Schritt zur Förderung der sprachlichen Minderheiten und der Mehrsprachigkeit in 150 Jahren unseres Bundesstaates war, abgesehen von der Frage, ob die entsprechenden Mittel immer zweckmässig eingesetzt worden sind, und zwar bezogen auf die ganze Schweiz und nicht nur auf Graubünden, wie Kollege Brändli zu Recht in Erinnerung gerufen hat.
An zweiter Stelle benötigen wir auch die Lokalradios und die Regionalfernsehen, welche die SRG in fast allen Regionen seit einigen Jahren erfolgreich und mit guter Akzeptanz ergänzen.
Diese regionalen Anbieter nehmen im Nahbereich den gleichen Service-public-Auftrag wahr, sind aber dank ihrer schlankeren Struktur viel flexibler und kostengünstiger; sie sind lokal bestens verankert. Im elektronischen Zeitalter sind sie neben der regionalen Presse für unsere Bevölkerung unabdingbar geworden.
An dritter Stelle müssen wir mittels gezielter Liberalisierung und Entbürokratisierung auch noch für weitere kommerzielle Veranstalter ohne Service-public-Auftrag die Rahmenbedingungen schaffen, damit diese sich den Publikumsbedürfnissen entsprechend entfalten können, mit Spartenprogrammen oder sprachregionalen Angeboten.
Nur wenn wir allen diesen drei Ebenen Rechnung tragen, werden wir eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Revision schaffen; eine Revision, die der Schweiz und dem Schweizer Publikum dient, sämtlichen Akteuren eine faire Chance gibt und vielleicht eines Tages - wer weiss? - ermöglichen wird, dass die Schweizer Fernsehveranstalter zusammen wieder einen Zuschauer-Marktanteil von etwas mehr als 50 Prozent erreichen.
Um dies zu erzielen, müssen wir den Mut haben, gewisse historische Versäumnisse wettzumachen, gewisse Verkrampfungen der Vergangenheit zu überwinden, gewisse Privilegien aus der Monopol-Ära zu beseitigen. Wir brauchen die SRG nicht unverhältnismässig einzuschränken, aber wir müssen dem restlichen Markt genügend Sauerstoff zusichern. Die objektiven Nachteile, die für die Privaten trotzdem erhalten bleiben - und auch bleiben müssen, wenn wir die zentrale Rolle der SRG anerkennen -, müssen wir wenigstens teilweise kompensieren. Sonst sind Marktverzerrungen weiterhin vorprogrammiert.
Aus der Sicht der lokalen und regionalen Veranstalter muss ich hier dem Bundesrat für seine Botschaft und seinen Gesetzentwurf danken. Nach einem nicht zufriedenstellenden Vorentwurf im Jahr 2000, der auf einem abstrakten und in der Schweiz nicht anwendbaren dualen System basierte, hatte der Bundesrat den Mut, über seinen Schatten zu springen und Ende 2002 das heutige Mischsystem mit diesen drei Ebenen vorzuschlagen. Der Nationalrat hat es noch verbessert, und ich glaube, dass unsere Kommission weitere Schritte in die gute Richtung gemacht hat.
In diesem System ist die Anerkennung der Service-public-Rolle der lokalen und regionalen Veranstalter im Nahbereich entscheidend. Dies wird durch ein Konzessionierungssystem samt kontrollierbarem Leistungsauftrag - "must carry rule" oder auf Deutsch: Sicherheit einer unentgeltlichen Verbreitung im Konzessionsgebiet - sowie ein angemessenes Gebührensplitting konkretisiert. Diese Begriffe sind heute praktisch unbestritten. Wir müssen gewisse Details noch verfeinern; dafür haben wir ja eine Detailberatung. Aber wir stellen fest, dass die Richtung so weit stimmt.
Diesem Gesetz kann übrigens keine zu grosse Regulierungsdichte vorgeworfen werden, wie das im Nationalrat manchmal zu hören war. Will man heute nämlich dem Regulator die Möglichkeit geben, die obenerwähnten Aspekte angemessen und ausgewogen zu berücksichtigen, braucht es einige Artikel mehr als in jenen guten alten Zeiten, in denen das Gesetz sich fast ausschliesslich auf die SRG bezog und ihr eine maximale Handlungsfreiheit zusicherte. Eine komplexe Medienlandschaft erfordert logischerweise eine gewisse Komplexität im Gesetz. Die enormen Unterschiede der betroffenen Unternehmungen - es gibt bis zu vier Grössenordnungen, also von wenigen 100 000 Franken bis zu 1,5 Milliarden Franken - erzwingen eine angemessene Regulierung dieses Marktes.
Etwas muss man noch beifügen: Von verschiedenen Seiten her hat man betont, dieses Gesetz sei heute schon veraltet und von der technologischen Entwicklung überholt. Dies mag bis zu einem gewissen Punkt auch stimmen. Die [PAGE 48] Technologie entwickelt sich in diesem Bereich rasant. Die Zeit für die Digitalisierung der Verbreitung drängt, nicht zuletzt dank der europäischen Richtlinie; alles wird multimedial und interaktiv. Die Vernetzung von Radio, Fernsehen, Telefonie und Warenverkehr wirft neue Fragen auf. In Zeiten, in welchen das Internet keine Grenzen mehr kennt, darf man sich bestimmt auch fragen, was wir noch mit unseren begrenzten Konzessionsgebieten wollen. Seien wir aber ehrlich: Hätten wir alles regulieren wollen, besonders in diesem Bereich, in welchem Innovation, Flexibilität und Freiheit eine Voraussetzung sind, wäre das Geschrei gegen die Überregulierung noch massiver geworden. Das Gesetz wäre unvollendet geblieben, da die Entwicklung alle drei Monate neue Herausforderungen stellt; die Entwicklung ist also bestimmt schneller als unser Differenzbereinigungsverfahren.
Allerdings stellt dieses Gesetz schon einige Weichen. Etwas mehr lösen wir anschliessend mit den vorgeschlagenen Änderungen im Fernmeldegesetz. Aber es muss uns bewusst sein, dass möglicherweise weitere Teilrevisionen in den kommenden Jahren in Kauf zu nehmen sind. Immerhin regelt dieser RTVG-Entwurf schon die unterschiedlichen Verbreitungsarten und Zugangsrechte mit genügender Flexibilität.
Darüber hinaus schlägt unsere Kommission in einem neuen Artikel vor, die Digitalisierung der Verbreitung bei den Privatveranstaltern wenn nötig auch finanziell zu unterstützen, was als Nebeneffekt auch die Kompetenz des Bundesrates fordert, sich um die entsprechenden Vorschriften vermehrt zu kümmern. Was die Probleme des Internetangebots betrifft, werden wir heute bestimmt noch viel darüber diskutieren. Weiter schlägt die Kommission mit einer Motion vor, den Bundesrat zu beauftragen, die Entwicklung der Fernmeldedienstanbieter und -provider als Programmveranstalter zu überprüfen und falls notwendig rasche Massnahmen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe zu ergreifen.
Aus all diesen Überlegungen komme ich zum Schluss, dass diese Vorlage gut vorbereitet und ausgewogen ist. Wir können und müssen sie heute noch verbessern, aber ich bitte Sie mit Überzeugung, darauf einzutreten.