Hess Hans · Ständerat · 2005-03-02
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen hat sich als komplizierter und zeitraubender erwiesen, als die meisten von uns ursprünglich erwartet hatten. Das hängt wohl nicht zuletzt damit zusammen, dass der Entwurf des Bundesrates von Anfang an von einem gewissen legislatorischen Übereifer geprägt war. Man wollte meiner Meinung nach zu viel regulieren und den Behörden und der Verwaltung zu viele Kompetenzen einräumen.
Der Nationalrat hat dann richtigerweise Korrekturen vorgenommen, indem er sowohl zur vorgeschlagenen Superkommission als auch zur Idee von staatlichen Beiräten Nein gesagt hat. Von diesem Pfad der Tugend ist er dann allerdings abgewichen, als er beschlossen hat, die bewährte Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) zur Unabhängigen Aufsichtsbehörde aufzublasen. Dies sollten wir nun korrigieren, es geht hier um die Artikel 87ff. Auch bezüglich der Kompetenzen der UBI sollten wir für die Beibehaltung des geltenden Rechtes eintreten. Das heisst, die UBI soll nicht vorsorglich tätig werden können, nicht von Amtes wegen, sondern nur auf Beschwerde hin. Im Gegensatz zum Nationalrat sollten wir auch darauf verzichten, die Ombudsstellen der SRG, die sich in der Praxis bewährt haben, zu verstaatlichen. Ich bin dem Rat dankbar, wenn er, wie es die Kommission getan hat, diesem pragmatischen Kurs folgt. Das heisst: Bewährtes beibehalten und keine unnötigen Überregulierungen ins neue Recht aufnehmen.
Ich beschränke mich daher hier in der Eintretensdebatte auf die generelle Empfehlung: Machen wir die Sache nicht noch komplizierter, sagen wir Ja zu den Vereinfachungen, die vorgeschlagen werden. Solche Vereinfachungen werden auch im Nationalrat auf Verständnis stossen. Wir können so das Gesetz innert nützlicher Frist zu einem guten Erfolg bringen.
Ich beantrage Ihnen ebenfalls Eintreten.