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Escher Rolf · Ständerat · 2005-03-03

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Bei Absatz 1 Buchstabe e ist vorbehalten, dass der Rat in Artikel 85a auch entsprechend dem Antrag der Kommissionsmehrheit stimmt. Ich empfehle Ihnen, das jetzt durchgehen zu lassen. Wenn dem dann nicht so wäre, dann würde das automatisch wieder gestrichen.

Absatz 1 Buchstabe f ist die Konsequenz Ihres Entscheides bei Artikel 67a.

Bei Absatz 4 schaffen wir nun in Bezug auf das Problem, die Gebühren in der eidgenössischen Staatsrechnung nicht auszuweisen, Einheitlichkeit zwischen SRG und Privaten. Die Empfangsgebühren, soweit sie an die SRG gehen, werden nicht ausgewiesen. Das soll auch so bleiben. Die Kommission will diesbezüglich eine Gleichbehandlung der privaten gebührenunterstützten Veranstalter. Die [PAGE 103] Eidgenössische Finanzverwaltung hat hierzu auch ihre schriftliche Zustimmung gegeben.