Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-03

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-03

Wortprotokoll

Es geht um drei verschiedene Detailregelungen, die Herr Briner zur Frage der Programmverbreitung vorschlägt. Bei Absatz 1 empfinden wir das als eine Selbstverständlichkeit. Er gibt den Grundsatz wieder, dass die Privatautonomie dort gilt, wo keine rechtliche Regelung besteht. Davon gehen wir auch aus, wir sind nicht der Meinung, es müsste hier nochmals kodifiziert werden.

Bei Absatz 2 geht es um diese Höchstzahl von Programmen - vorher hat auch Herr Hofmann davon gesprochen -, welche der Bundesrat festlegt und auf die der Leitungsbetreiber nachher in diesem Umfang auch tatsächlich verpflichtet ist. Dies geschieht ausdrücklich mit Blick auf die technischen Möglichkeiten und die verfügbaren Übertragungskapazitäten der Leitungsbetreiber. Das ist in den Artikeln 68 Absatz 3 und 69 Absatz 1 Buchstabe b bereits festgehalten.

Absatz 3 - davon hat Frau Slongo bereits gesprochen - zielt auf die Werbefenster. Dadurch soll es Kabelnetzbetreibern erlaubt werden, für die Verbreitung ausländischer Programme mit Werbefenstern mehr zu verlangen als beispielsweise für die Verbreitung von lokalen Fernsehprogrammen. Diese Möglichkeit ist im vorliegenden Entwurf bereits enthalten, nämlich in Artikel 61 Absatz 2, im Grundsatz der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung.

Nach publizistischen und medienpolitischen Kriterien - diese werden hier vor allem angewendet - hat ein kleines Lokalfernsehen nicht dieselben Möglichkeiten wie ein internationaler, grosser Programmveranstalter, und deshalb ist es nicht gerecht, wenn beide dasselbe Entgelt bezahlen müssen. Wenn sie es müssten, könnte das auf eine Diskriminierung des kleinen Marktteilnehmers hinauslaufen. Das hat sich Ihre Kommission auch überlegt und Artikel 70a deswegen einstimmig abgelehnt. Selbst wenn man diesen Absatz 3 nur gerade aus wirtschaftlicher Sicht betrachten würde, wären Vorbehalte angebracht. Frau Slongo hat es gesagt, die Wettbewerbskommission hat Ihnen diesbezüglich einen Brief geschrieben.