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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-03-03

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-03

Wortprotokoll

Ich kann diese Erklärung abgeben. Gemäss Artikel 72 kann der Bundesrat Vorschriften über die technische Ausgestaltung solcher Aufbereitungssysteme erlassen, d. h., er kann einen offenen Standard definieren, wenn der Markt selbst nicht für Offenheit sorgt. Diese Standards möchten wir aber bewusst nicht von vornherein definieren. Denn das könnte uns als Innovationsfeindlichkeit ausgelegt werden, weil wir von Anfang an gewisse technische Entwicklungen unterbinden würden. Aber ich kann diese Garantie zur Offenheit abgeben und in diesem Sinne sagen: Fürchten Sie sich nicht, denn der Bundesrat ist bei Ihnen. (Heiterkeit)