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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-03-03

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-03

Wortprotokoll

Ich habe es Ihnen mehrmals gesagt: Wir haben in mehreren Bestimmungen direkt oder indirekt über Geld gesprochen. Bei Artikel 50 hat die Ratsmehrheit klare Verhältnisse geschaffen, indem sie diese 3-bis-5-Prozent-Formel genehmigt hat. Das wird so in Ordnung sein. Aus dem Gebührentopf wird da also etwas weggenommen.

Damit offensichtlich nicht genug: Auch für die an sich absolut unbestrittene Technologieförderungsfinanzierung - bitte beachten Sie, es ist unbestritten, dass hier Handlungsbedarf besteht; das ist unbestritten, es geht bloss um die Finanzierung - soll nun erneut, je nach Bedarf, aus dem Empfangsgebührentopf etwas weggenommen werden. Das kann durchaus eine sinnvolle Finanzierung sein. Aber wenn man das ins Auge fasst, dann scheint es der Minderheit sinnvoll, dass man das dann sehr gezielt über einen Sonderzuschlag macht und sagt: Wir wollen jetzt Technologieförderung, und ihr, liebe Gebührenzahler, seid herzlich eingeladen, bei der Technologieförderung mitzumachen, deshalb fixieren wir einen befristeten Sonderzuschlag zu den Gebühren, solange diese Anschubfinanzierung nötig ist. Wenn die Anschubfinanzierung nicht mehr nötig ist, wird das wieder abgebaut. Das ist das Konzept der Minderheit.

Das schafft auch absolute Transparenz gegenüber den Gebührenzahlenden, während sich die Mehrheit doch eine Bemerkung gefallen lassen muss. Wenn Sie hier erneut aus dem Gebührentopf etwas wegnehmen, wird eines Tages - ich sage eines Tages, nicht heute, nicht morgen - nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Bundesrat Gebühren festsetzen und wird dann so im Communiqué in einem Nebensatz sagen, weil da noch die Technologieförderung sei, mache man bei den Gebühren noch dieses oder jenes. Die Leute werden das nicht zur Kenntnis nehmen, sondern die Leute - die Publizistik - werden dann wieder sagen, dass die SRG-Gebühren wieder angestiegen sind, obschon es für ganz bestimmte Zwecke bestimmt ist.

Ich bitte Sie eindringlich - und ich hoffe, dass das meine letzte Wortmeldung zu diesem Gesetz ist -, hier aus Transparenzgründen, aus Fairnessgründen der Minderheit zu folgen. Ich habe sogar Herrn Lombardi eingeladen, der Minderheit zuzustimmen. Er hat das Verdienst, diese Frage auf den Prüftisch der Kommission gelegt zu haben, und er hat die Zustimmung zur Notwendigkeit der Technologieförderung erhalten. Nachdem er vorhin bei den 5 Prozent zur siegreichen, glorreichen Mehrheit gehört hat, bitte ich ihn eindringlich, jetzt mit der Minderheit zu helfen, dass mit einem Sonderzuschlag auf den Gebühren operiert wird, falls die Konzessionsabgaben nicht ausreichen, und dass nicht einfach aus dem Gebührentopf klammheimlich Entnahmen stattfinden.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.