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Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-03-07

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-07

Wortprotokoll

Der Bericht der Schweizer Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE liegt Ihnen vor. Ich werde nur einige wenige Schwerpunkte herausgreifen.

Wie üblich stand die Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung für uns im Vordergrund. Es wurde dabei eine Bilanz zum Thema Sicherheit gezogen. Gross ist die Bedeutung der OSZE für die Demokratisierung der neuen Mitgliedstaaten aus dem ehemaligen Machtkreis des Sowjetreiches. Beeindruckend und glaubwürdig fielen insbesondere die Ausführungen des 2004 amtierenden Vorsitzenden der OSZE, des bulgarischen Aussenministers Solomon Isaac Passi, aus.

Eine durchaus entscheidende Rolle spielen hierbei auch die OSZE-Wahlbeobachtungen. Deren Glaubwürdigkeit und Wirkung werden auch dadurch gestärkt, dass sie sich nicht auf die Staaten "östlich von Wien" beschränken, sondern dass sich auch die sogenannt alten Demokratien einer Kontrolle unterziehen. Auch hier können durchaus einmal Mängel festgestellt und Lehren gezogen werden. Mitglieder unserer Delegation haben in diesem Sinne nicht nur an Wahlbeobachtungsmissionen in Osteuropa und Innerasien teilgenommen - hier sei die Präsidentschaftswahl in der Ukraine hervorgehoben -, sondern prominent bei den Präsidentschafts- und Kongresswahlen in den USA mitgewirkt. Nationalrätin Barbara Haering als OSZE-Vizepräsidentin fiel dabei die Aufgabe der Missionsleitung zu; Sie finden ihren Bericht im Anhang 2 unseres Rapportes.

Aus dem Themenstrauss der Edinburger Jahrestagung möchte ich im Übrigen zwei Punkte speziell erwähnen: Zum einen vertrat unsere Delegation erfolgreich eine Entschliessung zum Verbot von Antipersonenminen. Diese sind einerseits besonders unmenschlich, da sie ohne Unterscheidung auch die Zivilbevölkerung treffen; andererseits überdauern sie die akuten Konflikte und können noch Jahre nach der Einstellung kriegerischer Handlungen scharf sein und zur Explosion kommen. Zunehmend werden sie auch durch nichtstaatliche Akteure eingesetzt - ich erinnere an das Postulat, das wir letztes Jahr in diesem Rat angenommen haben -, die vom Kriegsvölkerrecht nicht bzw. nicht voll erfasst werden. Es ist daher dringlich, dass die bestehende Konvention von Ottawa aus dem Jahre 1998 zu universeller Geltung geführt wird.

Zum anderen machte unsere Delegation auf den vor zehn Jahren in Budapest verabschiedeten Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit aufmerksam, der etwas in den Hintergrund zu geraten droht. Dieses Dokument beinhaltet für alle Teilnehmerstaaten politisch verbindliche Normen, Prinzipien und Massnahmen, unter anderem zur demokratischen Kontrolle von Streitkräften, zu Rechten und Pflichten von Angehörigen der Streitkräfte, zum Kriegsvölkerrecht, zum zwischen- und innerstaatlichen Streitkräfteeinsatz sowie, schon damals, zur Terrorismusbekämpfung. Zehn Jahre nach seiner Inkraftsetzung ist der Verhaltenskodex aktueller und relevanter denn je. Seine Einhaltung durch alle Teilnehmerstaaten, sei es in Tschetschenien oder in Irak, ist eine Verpflichtung ohne Wenn und Aber.

Im Rahmen der OSZE kann auch ohne politische Parteinahme allen Mitgliedstaaten gegenüber der Mahnfinger gezeigt werden, den USA gegenüber beispielsweise auch im Hinblick auf das Stichwort Guantánamo. Dieses Vorgehen im Rahmen internationaler Abmachungen ist wohl auch wesentlich fairer als einseitige Kritik, etwa im Stil des jährlichen, die ganze Welt umfassenden Menschenrechtsberichtes des US-Aussenministeriums, worin die Schweiz - ich erlaube mir diesen Hinweis, und ich gebe hier eine Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur von letzter Woche wieder - trotz einer insgesamt positiven Gesamtbilanz in einzelnen Fällen kritisiert wird. In dem Bericht beurteilt Washington die Situation in der Schweiz im Allgemeinen als gut, im Jahr 2004 seien keine politischen Morde im Auftrag der Regierung vorgekommen. Das schreibt das Aussenministerium der USA über die Schweiz. Ich finde das hanebüchen, ich möchte das klar zum Ausdruck bringen! Die Schweiz lebt, gerade auch im Unterschied zu anderen Ländern, den Verpflichtungen der OSZE und ihrem Vollzug nach und führt auch Workshops zur Implementierung des Verhaltenskodex durch. In diesem Sinne ist dem Kodex auch anderenorts zu vermehrter Wirkungskraft zu verhelfen.

Eine wenig geklärte Frage betrifft die sogenannten neuen Minderheiten, deren grösserer Schutz beim Ausschuss für Demokratie, Menschenrechte und humanitäre Fragen andiskutiert wurde. Eine einigermassen greifbare Definition dieser neuen Minderheiten fehlt bis heute. Dies könnte für ein Land [PAGE 111] wie die Schweiz, die viele Minderheiten aufweist, welche wohl kaum in eine solche Kategorie fallen, aber auch solche, die wohl dazu zählen würden, zu Schwierigkeiten und Problemen führen. Wir haben in der Aussenpolitischen Kommission diese Frage aufgegriffen und erwarten auch eine bundesrätliche Stellungnahme hierzu.

Seit einiger Zeit sieht sich die OSZE mit dem Ruf nach mehr oder minder substanziellen Reformen konfrontiert, dies insbesondere seitens Russlands und der GUS-Staaten. Angesichts der politischen Entwicklung in Europa und der neuen Rolle von EU und Nato ergibt sich auch aus unserer Sicht ein verstärktes Bedürfnis nach Klärung der Rolle der OSZE und ihres Funktionierens. Vor allem ist aber auch das Verhältnis zum Europarat zu überprüfen und die Vielzahl von Doppelspurigkeiten zu hinterfragen. Zwar sind die Mitgliedstaaten der verschiedenen Organisationen nicht identisch, sie sind aber heute doch über weite Strecken deckungsgleich geworden, was zu berücksichtigen sein wird.

Die Gefahr neuer Blockbildungen bzw. gewisse Isolationserscheinungen sind ebenfalls real. Die Vornahme der notwendigen Reformen ist indessen eine höchst politische Aufgabe, die die Hauptinteressen der Akteure östlich und westlich von Wien angemessen berücksichtigen muss. Es ist zu diesem Zweck ein Expertenpanel sogenannter "eminent persons" eingesetzt worden, welches im laufenden Jahr Vorschläge unterbreiten soll.

In politischer Hinsicht bleibt der Entscheidmechanismus der OSZE der Hauptdiskussionspunkt hier. Eine Aufweichung des bisherigen Konsensprinzips erscheint zwar durchaus demokratisch, aus der schweizerischen Sicht des Kleinstaates aber kann es nicht unbedingt von Interesse sein, von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheiden zu wechseln. Grossen, mächtigen Staaten fällt die Einflussnahme bekanntlich leichter. Aus unserer Optik sind vielmehr eigentliche "rules of procedure" auszuarbeiten, damit Transparenz und Berechenbarkeit innerhalb der Organisation erhöht werden.

In institutioneller Hinsicht wurde insbesondere die Rolle des Generalsekretärs klarifiziert. Wir verfolgen diese Entwicklung auch deshalb intensiv, weil bekanntlich auch ein Schweizer im Rennen um den freiwerdenden Posten des OSZE-Generalsekretärs steht. Wir wünschen ihm Glück.

Dass auch an den knapp zwanzig Feldmissionen eine gewisse Kritik geübt wird, liegt insbesondere an deren etwas einseitiger geografischer Verteilung mit östlichem Schwerpunkt. Insgesamt leisten sie aber eine sehr gute Arbeit, und ernsthaft sucht niemand nach substanziellen Änderungen.

In thematischer Hinsicht ist aus schweizerischer Sicht nochmals auf die Doppelspurigkeiten, insbesondere mit dem Europarat, hinzuweisen. Vor allem fehlen wohl überzeugende Belege, dass die Tätigkeit im Wirtschafts- und Umweltbereich tatsächlich bei der OSZE richtig angegliedert ist. Umgekehrt macht sich auch etwa der neue Generalsekretär des Europarates entsprechende Gedanken. In diesem Sinn beschäftigt die Reform der OSZE auch unsere Delegation und die APK. Zweifellos werden wir auch in diesem Rat wieder auf das Thema zurückkommen.

Namens der APK beantrage ich Ihnen, vom Bericht der Delegation Kenntnis zu nehmen.