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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-03-08

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Heute stimmen wir bloss darüber ab, ob dem Bundesrat der Auftrag erteilt werden soll, die heutige Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zu überprüfen und Bericht und Antrag zu stellen. Ich kann die Motion ebenfalls unterstützen. Ohne hier eine spätere Diskussion vorwegnehmen zu wollen, möchte ich aber folgende Bemerkungen deponieren:

1. Die heutige Regelung ist erst vor drei Jahren in Kraft getreten, wie sich dies auch aus den "Erwägungen der Kommission" im Bericht der RK-NR vom 14. Februar 2005 ergibt. Mir scheint es wichtig zu sein, dass nicht ohne Not in einem exponierten Bereich wie der Bundesanwaltschaft ständig geändert und verändert wird. Besteht überhaupt ein fundierter Handlungsbedarf für eine Änderung? Vielleicht sagt uns Herr Bundesrat Blocher bereits heute etwas darüber.

2. Nach meiner Lesart gibt es für die Ausübung der Aufsicht folgende Lösungen: erstens Aufsicht durch das Bundesgericht in Lausanne, zweitens Aufsicht durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona, das auch Beschwerdeinstanz ist, drittens Aufsicht durch eine Art Conseil de Magistrature, wie wir ihn z. B. im Kanton Freiburg eingeführt haben, viertens Aufsicht durch das Departement oder den Gesamtbundesrat.

Welche Lösung auch immer gewählt wird, es bleibt für mich der wichtigste Punkt, dass die Aufsicht beziehungsweise die Aufsichtsstelle dem medialen Tagesgeschehen, der Tagespolitik, entzogen wird. Für jede Ausgestaltung der Aufsicht gilt, dass diese fachlich kompetent und selbstverständlich politisch neutral ist. Bei allen Lösungsvorschlägen, die geprüft werden, muss letztlich vor allem ein Ziel die Arbeiten und Überlegungen lenken, nämlich das Ziel, die Strafrechtspflege ständig zu verbessern - ich möchte es so formulieren -, auch durch eine effiziente Bundesanwaltschaft als Teil unseres schweizerischen Rechtssystems.