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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-03-08

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-08

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir fünf kurze Bemerkungen zur Vorlage:

1. Bei der Beantwortung der Frage, ob unserer Lösung oder jener des Nationalrates der Vorzug zu geben ist, bleibt für mich das Element der Voraussehbarkeit und Planbarkeit der finanziellen Verpflichtung für Bund und Kantone entscheidend. Dieses ist meines Erachtens allein bei der Lösung des Ständerates gegeben.

In unserem Modell gehen wir davon aus, dass der Bund in den nächsten Jahren zusätzlich zur Anpassung an die Teuerung von 1,5 Prozent insgesamt 200 Millionen Franken an neuen Mitteln investieren wird. Damit ist für die Kantone ebenfalls klar, dass sie nebst der Anpassung an die Teuerung von 1,5 Prozent total 100 Millionen Franken an neuen Mitteln investieren müssen. Wenn diese insgesamt 300 Millionen Franken an neuen Mitteln nicht ausreichen, um erstens das neue Modell der Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung zu finanzieren und zweitens gleichzeitig die heute ausgeschütteten Beträge zumindest teilweise den steigenden Kosten der Krankenkassenprämien anzupassen, so muss der Kanton wie bereits bisher die Bezugslimiten und den Kreis der Subventionsempfänger überprüfen. Damit ist für beide Zahler, für Bund und Kantone, die Ausgangslage klar und eindeutig. Die Kantone können eine vernünftige Finanzplanung bis im Jahr 2008 machen.

2. Die Lösung des Ständerates wurde den Kantonen in den Hearings vorgestellt. Sie ist diesen deshalb bekannt. Wir können die Ausgangslage für die Kantone nicht ständig verändern.

3. Gemäss dem Vorschlag des Nationalrates werden die Beiträge des Bundes an die Kantone der Kostenentwicklung der grundversicherten Leistungen angepasst. Mit anderen Worten: Derjenige Kanton scheint also mehr zu erhalten, der im Gesundheitsbereich seine Hausaufgaben punkto Strukturbereinigung nicht gemacht hat und deshalb zum Anstieg der Gesamtkosten des Gesundheitswesens in seinem Kanton beiträgt.

4. Die zu beschliessende Lösung - das ist wichtig - wird bloss eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des NFA im Jahre 2008 sein.

5. Wenn man schliesslich der Lösung des Nationalrates folgt, heisst dies - das ist auch familienpolitisch matchentscheidend -, dass bei einer Kostensteigerung von 7 Prozent den Familien in den Jahren 2006 und 2007 statt 200 Millionen Franken bloss 3 zusätzliche Millionen zur Verfügung [PAGE 116] stehen. Wir hatten dazu die Berechnungen des BSV. Bei einer Kostensteigerung der Leistungen der Grundversicherung von 5 Prozent verlieren die Kantone und Familien gegenüber dem heutigen System sogar noch rund 50 Millionen Franken. Das war aber sicher nicht die Idee unseres neuen Modells im Ständerat, was die Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene anbelangt.

Ich bitte Sie deshalb mit der Kommission, unserer Lösung aus der ersten Lesung zuzustimmen und diese zu bestätigen.