Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-08
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-08
Wortprotokoll
Ich bin auch nicht Spezialist für die von Herrn Schmid aufgeworfenen Fragen, aber sie sind doch ernst zu nehmen; sie sind ja auch nicht rein theoretisch erfunden. Schwierigkeiten hat es in dieser Beziehung gegeben, aber ich glaube, es wäre falsch, wenn man sie hier speziell regeln würde. Darum hat Herr Schmid das auch vorweggenommen. Aber es ist eine Realität, dass ein Gericht, das sich organisiert - wie ein Unternehmen, das sich organisiert -, für solche Fälle weiss, was zu tun ist, und nicht einfach so in den Tag hinein lebt und sagt, das sei nicht geregelt. Es ist übrigens keine Besonderheit; das ist eine Frage, die alle Organisationen beschäftigt. Sie können heute die Zeitung lesen: Der oberste Chef von Boeing musste sogar gehen. Dort gibt es wahrscheinlich kein Reglement in verwandtschaftlicher Beziehung, aber die Amerikaner sind in dieser Beziehung sehr streng.
Jene Fälle, die vorgekommen sind, hätten durch eine Voraussicht bei der Regelung allfälliger Konfliktfälle besser gelöst werden können. In diesem Sinne glaube ich, dass die Pflicht des Bundesgerichtes, sich zu organisieren, gegeben ist. Ob das mit ausdrücklicher Erwähnung im Reglement oder mit einem allgemeinen Hinweis getan wird, lasse ich hier offen.