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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2000-06-06

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-06

Wortprotokoll

Zwei Bemerkungen: 1. Zum Bedarf für die Exportförderung: Unser Land exportiert vermutlich in diesem Jahr für etwa 110 Milliarden Franken Exportgüter. Unsere Volkswirtschaft lebt zu einem ganz beträchtlichen Teil von diesen Exporten. Es ist deshalb im Vorfeld dieser Gesetzesberatung von allen Wirtschaftsorganisationen begrüsst und ausdrücklich unterstützt worden, dass wir in dieser Dimension von einigen wenigen Millionen Franken diesen Unternehmen helfen, ihre Exportverantwortung wahrzunehmen. Was die grossen Unternehmen betrifft, namentlich in der Schwerindustrie, so haben sie von einem solchen Gesetz wenig zu erwarten. Sie sind ihrerseits dermassen abgestützt, dass sie keiner weiteren Hilfen und schon gar nicht weiterer Subventionen bedürfen.

Aber es gibt eben kleinere und mittlere Unternehmen, bei denen die Situation etwas anders ist. Die Universität St. Gallen hat kürzlich eine schriftliche Umfrage unter 300 kleineren Unternehmen in der Schweiz durchgeführt. Die Frage lautete: Was sind die Gründe für Direktinvestitionen und für Export bei Kleinunternehmen? Die Antworten sind einigermassen erstaunlich. Eine überwiegende Mehrheit der 300 Unternehmen sagte: Unser Hauptproblem ist nicht eine Direktinvestition oder ein Standort im Ausland, sondern unser Problem ist die Absatzorientierung. Markterschliessung, Marktsicherung und Auslandpräsenz, das sind die Probleme der Kleinen. Das ist genau der Punkt, an dem dieses Gesetz einsetzt. Es beinhaltet im Wesentlichen die drei Säulen Information, Beratung und Auslandmarketing und hilft jenen, die selber nicht in der Lage wären, diese Aufgaben wahrzunehmen.

Ich bitte Sie deshalb, diesem Gesetz zuzustimmen.

2. Frau Forster moniert, der Detaillierungsgrad in diesem Gesetz sei klein. Diese Auffassung kann man sehr wohl teilen. Ich glaube, es gäbe in der Tat eine Menge von Dingen zusätzlich zu regeln, in der Art, wie sie es vorgeschlagen hat. Aber man kann mit Fug und Recht auch den anderen Standpunkt vertreten und sagen, das sei eine Art Mustergesetz. Es ist ein Mustergesetz, weil es einen Rahmen gibt und den Verantwortlichen die entsprechenden unternehmerischen Freiheiten gewährt in der Art, wie sie diese Exportförderung wahrnehmen sollen. Ich gehöre eigentlich eher zu den Unterstützern der zweiten Kategorie. Eine Garantie, die wir in diesem Gesetz eingebaut haben, ist ja jene, dass mit einem Leistungsauftrag gearbeitet werden soll. Das entspricht der Philosophie des "Flag"-Gedankens, also jener Bundesämter mit Leistungsauftrag und Globalbudget. Natürlich handelt es sich hier nicht um ein "Flag"-Amt, und wir sind weit davon entfernt, hier eine Bundesstelle zu schaffen. Es geht nur um die Art des Denkens. Dieses Denken - da haben wir doch schon gewisse Erfahrungen, sind doch heute schon insgesamt elf Bundesämter in diesem "Flag"-Status - geht davon aus, dass man ihnen einen Rahmen steckt, einen Auftrag erteilt. Das ist der vordere Eingang, und der hintere Ausgang ist der, dass die Effizienz, die Zielerreichung an Kriterien gemessen wird. Unsere ersten Erfahrungen in den letzten drei Jahren mit diesem "Flag"-Denken sind sehr positiv.

Sie zeigen eigentlich, dass man hier durchaus ein etwas grosszügig konzipiertes Rahmengesetz erlassen kann und dass man es der unternehmerischen Freiheit der Partizipierenden - insbesondere des Departementes und der Wirtschaftsförderer - überlassen kann, wie sie damit umgehen. Ich bin der Meinung, dass wir solche Gesetze auch in anderem Zusammenhang ins Auge fassen müssen, wenn man diese einmal revidieren sollte. Ich denke an Schweiz Tourismus, ich denke an die Präsenz Schweiz und ähnliche Organisationen, jedenfalls an alle Fälle, in denen Organisationen mit materieller oder immaterieller Zielsetzung subventioniert werden müssen. Wir haben im "Flag"-Bereich gesehen, dass sogar Universitäten Effizienzmessungen machen können. Dann müsste man es doch hier erst recht können.

Ich bin aus diesem Grund ebenfalls der Meinung, auf dieses Gesetz sei einzutreten und es sei so zu verabschieden, wie es Bundesrat und Kommission vorschlagen.