Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-06-06
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-06
Wortprotokoll
Ich habe als Stellvertreterin an der Sitzung der APK vom 6. April 2000 teilgenommen und habe gegenüber dem Entwurf wohl einige kritische Bemerkungen, aber keine Opposition angebracht. Ich bin auch dankbar, dass man bei der Exportförderung den Anliegen der KMU noch vermehrt Rechnung tragen will.
Trotzdem möchte ich einige kritische Bemerkungen machen und anschliessend dem Bundesrat noch drei Fragen stellen. Das Gesetz selbst löst bekanntlich die alten Bundesgesetze betreffend die Subventionierung der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung (Osec) ab. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist von dieser Institution nicht mehr die Rede. Man spricht von einem oder mehreren "Exportförderern". Die Empfänger der Bundesmittel sind heute also nicht ausdrücklich erwähnt. Auch sonst ist meiner Meinung nach das Gesetz relativ allgemein gehalten: Der Bund kann mit den gesprochenen Mitteln fast alles machen, soweit es um Informationsvermittlung, Beratung und allgemeine Werbung im Ausland geht; das ist in der Tat ein weites Betätigungsfeld. Festgelegt ist zwar, dass der Vergabe eines Auftrages eine Leistungsvereinbarung zugrunde gelegt werden muss und dass bei der Wahl der Fördermittel jeweils das wirtschaftlich günstigste Angebot zu berücksichtigen ist, aber sonst kann meines Erachtens nicht allzu viel aus dem Gesetz herausgelesen werden; überzeugen Sie sich selbst, das Gesetz ist ja rasch gelesen. Meines Erachtens kann ein Gesetz manchmal auch zu schlank sein. In der Kommission wurde denn auch festgestellt, dass dieses Gesetz wohl eine Verordnung braucht, damit Fleisch an den Knochen kommt.
Es ist eigentlich ungewöhnlich, dass man ein Gesetz verabschiedet, mit dem man zumindest die theoretische Grundlage dafür schafft, eine seit 1927 ohne Unterbruch agierende Institution, nämlich die Osec, aus den Angeln zu heben und etwas Neues zu schaffen. Im Grundsatz habe ich deswegen keine Bedenken - wenn ich nur klarer wüsste, was denn der Bundesrat an der bisherigen Lösung zu kritisieren hat. Ich gehe auch davon aus, dass das Vorhaben, das meines Erachtens die Strukturen und die der Osec verbleibende Selbstständigkeit berührt, nicht ganz widerspruchsfrei ist. In den Unterlagen, die uns an der Sitzung verteilt wurden, sehe ich ein Organigramm, oder, wie es hier genannt wird, ein "Exportförderungsdispositiv", das einen Verwaltungsrat vorsieht. Staatssekretär David Syz spricht andererseits von einem Aufsichtsrat, der den oder die Exportförderer managt. Die Vertreter der Wirtschaft sollen, so hört man, in einen Beirat abgeschoben werden. Der Bund soll die Mehrheit im Verwaltungsrat anstreben, und auf die bisherigen finanziellen Leistungen der Wirtschaft soll bis auf zwei Millionen Franken verzichtet werden. Das Messewesen will man künftig outsourcen. Im Prinzip will man in erster Linie Informationen über ausgewählte Auslandmärkte vermitteln, diese via Internet den Firmen zur Verfügung stellen und ein Aussennetz von 8 bis 10 Exportstützpunkten im Ausland errichten, ein Netz von Exportstützpunkten, das in vier bis fünf Jahren auf 15 bis 25 Stützpunkte vergrössert werden soll.
Ich möchte dem Bundesrat deshalb einige Fragen stellen:
1. Im Gesetz ist, wie gesagt, die Osec als Exportförderer nicht mehr erwähnt. Ich habe aber gehört, dass trotzdem davon auszugehen ist, dass die Osec eingesetzt wird. Wenn ja, wie viel unternehmerischen Freiraum will man der Osec gegebenenfalls noch gewähren und auf welchen Gebieten? Welche Aufgaben werden voraussichtlich eliminiert und weshalb?
2. Glaubt der Bundesrat, dass sich beim vorgesehenen Grobkonzept überhaupt noch Firmen finden lassen, welche Mitglieder der Osec bleiben wollen? Weshalb sollen sie in einer Institution mitmachen, die mit der Informationsvermittlung vor allem noch Service public macht, konkrete Leistungen aber an privatwirtschaftliche Organisationen delegiert? Dann möchte ich wissen, ob die Vereinsmitglieder bei der Meinungsbildung über Führung und Funktion des Exportförderes eingebunden werden.
3. Aus der Botschaft geht unter dem Titel "Das Aussennetz der Exportstützpunkte" hervor, dass diese in der Regel bei einer Botschaft, einem Konsulat oder fallweise bei einer Schweizer Aussenhandelskammer eingerichtet werden sollen. Bei der Standortwahl der Stützpunkte komme der Nähe zu den Wirtschafts- und Handelszentren des Gastlandes [PAGE 256] besonderes Gewicht zu. Dem kann ich sicher zustimmen; ich frage mich aber, wie die Abgrenzung zu den entsprechenden Handelsmissionen sein wird. Denn ich kann mir vorstellen, dass hier ein beträchtliches Konfliktpotenzial vorliegt.
Ich bin Ihnen dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie mir diese Fragen beantworten.
In diesem Sinn bin ich für Eintreten.