Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-08
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-08
Wortprotokoll
Ich möchte mit der Frage von Herrn Lauri betreffend die Unterstellung beginnen. Der Begriff "Zusammenarbeit" sagt nichts. Das erweckt natürlich den angenehmen Eindruck, man sei sich einig. Es ist klarer, zu sagen, wer die Verantwortung trägt und wer das Kommando hat. Um die Beantwortung dieser Frage kommt man nicht herum. Die Einigung mit den Kantonen ist klar; sie haben die Polizeihoheit, sie haben die Verantwortung und das Kommando auf ihrem Gebiet. Daran gibt es nichts zu rütteln, und wer den Kantonen zur Verfügung gestellt wird, um diese Aufgabe zu erfüllen, untersteht ihnen. Darüber ist auch Einigkeit erzielt worden.
Wie heisst nun der gute alte Begriff, den wir auch aus dem Militärischen kennen? Er lautet "zur Zusammenarbeit zugewiesen". Mit anderen Worten: Das Grenzwachtkorps bleibt Grenzwachtkorps, aber operativ sind die Grenzwächter dem entsprechenden Kanton unterstellt - der Kanton sagt, was sie zu tun haben, wo sie eingesetzt werden, wo sie was machen und wem gegenüber sie verantwortlich sind.
Für den ganzen internen Haushalt ist die Zollverwaltung zuständig. Das ist deshalb wichtig, weil Sie sehen müssen, dass dahinter auch Bedingungen wie Lohn, Ferien usw. stehen, und das Grenzwachtkorps hatte Angst, es müsse diese Bedingungen von den Kantonen übernehmen, obwohl es die besseren Bedingungen hat als bei den meisten Kantonen.
Es ändert sich hier also nichts, und deshalb ist man sich auch einig geworden. Aber immer wieder auszuweichen und zu sagen, man sei dann nicht unterstellt, sondern man arbeite nur zusammen, das darf nicht sein. Es ist auch richtig, wenn die Grenzwächter nur zugewiesen werden, denn Schengen sieht ja vor, dass in Notsituationen die Grenzen wieder überwacht und geschlossen werden können. Das bestimmt der Staat in Notsituationen, und Sie haben ja gesehen, dass es noch relativ häufig gemacht wird. Grosse Fussballspiele, Prinzenhochzeiten usw. sind zum Beispiel schon der Anlass, um die Grenze wieder zu besetzen. Also müssen die Grenzwächter für diese Aufgabe auch wieder aus den Kantonen ausgegliedert werden können. Dann sind sie wieder der Zollverwaltung unterstellt; also können sie gar nicht so unterstellt werden, dass sie ganz in den kantonalen Korps aufgehen. Das ruft auch danach, dass die Kantone mit den Grenzwächtern Verträge abschliessen mit Aufgaben, die diese preisgeben können, wenn sie an die Grenze gehen.
Das ist auch die Schwierigkeit bei diesen Verträgen, die jetzt also abgeschlossen werden. Es braucht eine Konzeption, und die stützt sich auf den Begriff der Unterstellung: Operativ sind die Grenzwächter dem entsprechenden Kanton unterstellt, das muss von der Verantwortung her so sein. Wir hatten ja auch ein anderes Konzept: dass der Bund die Polizeihoheit übernimmt. Aber dann wären sie bei der [PAGE 150] Bundespolizei usw.; das wäre nicht gegangen. Dann gab es eine sogenannte Kombilösung; die haben wir abgelehnt. Da wären beide - Bund und Kanton - im gleichen Gebiet für die Sicherheit zuständig. Wer etwas von Führung und Sicherheit versteht, weiss, dass man nie mit einer solchen Lösung arbeiten kann. Das ist eine Schönwettervariante, die im Ernstfall nie funktioniert.
Ich komme zur Frage der Bestände, also zur Frage von Herrn Pfisterer, und zum Einbezug des Militärs in dieses Sicherheitskonzept. Zu den Beständen: Wenn der Bestand von 2003 gilt, heisst das, dass das Grenzwachtkorps von den Sparmassnahmen, wie sie die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 vorsehen, nicht betroffen ist. Das Eidgenössische Finanzdepartement hatte vorgesehen, auch das Grenzwachtkorps - also nicht nur die Warenkontrolle, sondern auch das Grenzwachtkorps - diesen Massnahmen zu unterwerfen. Das kann das Departement jetzt nicht tun, und damit sind die Bestände natürlich höher, als wenn man das nicht beschlossen hätte. Das heisst oder sollte eigentlich auch heissen, dass die Kantone dann mehr Leute bekommen. Ich meine, das wäre ja der Sinn. Ob es gescheit ist, das Grenzwachtkorps auszubauen und dort Grenzwächter einzusetzen, wenn man in den Kantonen die Polizei verstärken muss, oder ob man da nicht besser Polizisten genommen hätte, lasse ich jetzt mal offen. Ich glaube, wenn man zum Schluss käme, das Zweite wäre besser, müsste man auf diesen Entscheid zurückkommen. Das kann man bei Gesetzesentscheiden ja auch tun.
Zum Zweiten - "Militärische Sicherheit" -: Wir setzen das Militär heute ja namentlich zum Schutz von völkerrechtlich geschützten Gebäuden ein, also in erster Linie zum Schutz von Botschaften. Ob das eine gescheite Lösung ist oder nicht, diskutiere ich nicht mehr. Es ist jetzt so beschlossen. Natürlich ist das eine billigere Lösung, wenn man die volkswirtschaftlichen Kosten nicht berechnet. Es ist klar: Wenn man sagt, dass die Soldaten, die hier Dienst leisten - mit Sold und Erwerbsersatz -, sowieso Dienst leisten, ist das natürlich eine kostengünstige Lösung. Aber in Bezug auf eine Dauerlösung muss man ein Fragezeichen setzen, und da wird man auch immer wieder darüber diskutieren müssen. Meines Erachtens ist der Einsatz des Militärs dann sinnvoll, wenn er während einer kurzen Zeit geleistet werden muss und nicht zu einer Dauereinrichtung wird.
Die Angehörigen einer Milizarmee sind zu Hause, wenn man sie nicht braucht, und man bietet sie auf, wenn man sie braucht, auch für kurze Zeit. Das ist der grosse Vorteil. Das machen wir zum Beispiel beim WEF. Wenn wir hier Verstärkung brauchen, werden die Leute für einen WK aufgeboten, nehmen diese Aufgabe wahr und gehen wieder nach Hause. Auch für die ganze Flüchtlingsbetreuung, für die Asylfragen müssen wir für die Zukunft solche Dinge ins Auge fassen, für den Fall, dass plötzlich wegen eines Krieges, eines Bürgerkrieges sehr viele kämen; das wäre besser, als im Land eine Infrastruktur aufrechtzuerhalten für 40 000 Leute, die vielleicht in fünf Jahren mal kommen.
Ich muss Ihnen sagen: Militär einzusetzen für die Sicherheitsaufgaben der Polizei - sprich Schleierfahndung -, das kommt nicht infrage, ausser natürlich, das Parlament würde dies beschliessen. Denn das würde heissen, dass Soldaten in den Städten Identitätskontrollen durchführen würden usw. Ich glaube, das macht keinen Sinn; zudem ist das eine Daueraufgabe. Darum hat das Militär bis jetzt auch klar gesagt, das komme nicht infrage. Aber wenn die Grenzen vorübergehend geschlossen oder bewacht werden sollten, wäre das Aufbieten von militärischen Einheiten richtig; das Militär übernimmt ja heute schon Grenzschutzaufgaben. Das fällt dann mit Schengen weg, aber kurzfristig kann das Militär aufgeboten werden.
In diese Richtung gehen die Arbeiten. Es sind noch viele Detailfragen zu lösen, aber man sollte sich von den Grundsätzen hinsichtlich Verantwortung, Unterstellung und der eigentlichen Polizeiaufgaben nicht entfernen. Ich bin der Meinung, die Sicherheit werde in Zukunft für uns wichtiger werden, unabhängig von Schengen. Globalisierung und Internationalisierung bringen unglaubliche Bewegungen mit sich, auch im Verbrecherbereich. Dieser Tatsache sollten wir ins Auge sehen.